Die Kategorisierung ist etwas kompliziert und verwirrend, besonders für Personen, die nicht aus Italien kommen. Daher haben wir die Erklärungen möglichst vereinfacht.
In Italien werden Führerscheine für folgende Kategorien ausgestellt:
Kategorie A – für kleinere Boote und Freizeitfahrzeuge bis 24 m
Kategorie A unterteilt sich in folgende Unterkategorien:
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bis 12 Seemeilen von der Küste
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ohne Entfernungsbeschränkung (senza limiti)
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jede Unterkategorie kann sein:
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Motor
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Segel
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Kombiniert (Motor + Segel)
Kategorie B – für Boote über 24 m (Freizeit, nicht kommerziell)
Inhaber der Kategorie B sind berechtigt, Freizeitboote von 24 m oder weniger zu führen – Motorboote, Segelboote oder Boote mit kombiniertem Antrieb.
Um die Kategorie B zu erhalten, musst du mindestens 3 Jahre lang eine Kategorie-A-Lizenz ohne Entfernungsbeschränkung besitzen.
Kategorie C – zusätzliche Lizenz mit Begleitung
Gedacht für Personen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen von einer volljährigen Person begleitet werden müssen, aber dennoch ein Boot bis 24 m führen möchten.
Kategorie D1 – sogenannte Mini-Lizenz, in Gebrauch seit 2025.
Sie wird jungen Personen ab 16 Jahren ausgestellt und berechtigt ausschließlich zur Fahrt: tagsüber, auf Booten bis 10 m – für Minderjährige – oder bis 12 m für über 16-Jährige, innerhalb von 6 Seemeilen von der Küste, und mit Motorleistung bis 85 kW bzw. 115 PS.
Die gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Bootsführerscheine in Italien findest du unter folgendem Link:
https://www.mit.gov.it/normativa/decreto-interministeriale-numero-146-del-29072008

