Das ist eine jener Fragen, die keine einfache Antwort haben. In Griechenland ist eine separate VHF-Funklizenz in der Regel nicht verpflichtend, aber in der Praxis variieren die Anforderungen deutlich. Manche Charterunternehmen oder lokalen Hafenbehörden verlangen, dass das Bedienen des VHF-Geräts ausdrücklich in der Skipperlizenz ausgewiesen ist, während andere davon ausgehen, dass jeder autorisierte Skipper ohnehin mit dem Funk umgehen kann.
Es gilt zu beachten, dass nicht alle Skipperlizenzen gleichgestellt sind – einige enthalten automatisch das VHF-Modul, andere nicht. In einzelnen Häfen kann es vorkommen, dass ausdrücklich die VHF-Berechtigung auf der Lizenz angegeben sein muss, während in anderen Fällen dies als selbstverständlich gilt. Um unangenehme Überraschungen beim Check-in zu vermeiden, ist es ratsam, eine Lizenz mit klar ausgewiesener VHF-Zulassung mitzuführen und im Voraus mit der Charterfirma abzuklären, welche Dokumente genau akzeptiert werden.
Zwar wird Sie niemand direkt am Steg anhalten und nach einer speziellen VHF-Lizenz fragen, aber die richtige Funkkommunikation bleibt ein wesentlicher Bestandteil sicherer Bootsvermietung und Segel- bzw. Kreuzfahrt-tätigkeit. Die meisten anerkannten Zertifikate, wie z. B. RYA Day Skipper oder Yachtmaster, beinhalten bereits eine Grundausbildung für die Nutzung des VHF. Dennoch ist es empfehlenswert, dass zumindest eine Person an Bord mit dem Funkgerät vertraut ist – das kann besonders hilfreich sein, wenn Sie eine belebte Marina ansteuern oder Hilfe auf See benötigen.