CHARTERBEDINGUNGEN (SH)

1. CHARTERPREIS
Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Bootes. Im Preis sind Hqfen- und andere Gebuehren sowie Treibstoffnicht enthalten.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die vermieteten Boote mit ihrer kompletten Ausruestung koennen nur nach ordnungsgemaesser Entrichtung der Miete benuetzt werden .

3. STORNOBEDINGUNGEN
Sollte der Charterer aus irgendwelchen Gruenden von der Charter zuruecktreten, kann dieser, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichten uebernimmt, benennen. Falls ihm dies nicht gelingt, werden die Stornokosten von der vorgeschriebenen Akontierung eingehoben undzwar:
- 30% des Charterpreises fuer den Ruecktritt bis zu 2 Monaten vor dent
Charterbeginn
- 50% des Charterpreises fuer den Ruecktritt bis zu 1 Monat vor
dem Charterbeginn,
- 100% des Charterpreises fuer den Ruecktritt innerhalb des letzten
Monats vor dem Charterbeginn
Der Abschluss einer Reiseruecktrittversicherung wird empfohlen.

4. UEBERGABE DER BOOTE
Es werden nur vollstaendig ausgeruestete, voll aufgetankte und in
einwandfreiem Arbeitszustand befindliche Boote uebergeben, und derselbe
Zustand wird bei der Rueckgabe des Bootes erwartet.
Sollte aus irgendwelchen Gruenden der Vercharterer nicht in der Lage sein,
das reservierte Boot am vereinbarten Ort undzum vereinbarten Zeitpunkt
zur Verfuegung zu stellen, kann er ein anderes, mindestens gleichwertiges
Boot bereitstellen. Nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 24 Stunden kann
der Charterer aufeine Benuetzung des Bootes verzichten und hat Anspruch
auf Rueckerstaltung des Charterbetrages. Jeder andere Schadenersatz-
anspruch ist ausgeschlossen.
Der Charterer verpflichtet sich, bei der Uebergabe, den Bootszustand und
die Vollstaendigkeit, der in der Checkliste angefuehrten Ausruestung und
Inventors, sorgsam zu pruefen.
Eventuelle versteckte Maengel am Boot, oder seiner Ausruestung, welche
dem Vercharterer bei der Uebergabe des Bootes nicht bekannt sein konnten,
sowie die Maengel, welche eventuell nach der Uebergabe entstehen,
berechtigen den Charterer nicht, den Charterpreis zu vermindern. Ist ein
Weiterfahren, aus welchem Grund auch immer, nicht moeglich, oder ein
Ueberschreiten des Rueckgabetermins unausweichlich, so muss zwecks
Einholung von Anweisung, der Stuetzpunktleiter verstaendigt werden.
Beim Ueberschreiten des Rueckgabetermins, auch infolge schlechten
Welters, haftet der Charterer fuer alle Kosten, die daraus dem Vercharterer
entstehen.
Eine entsprechend sichere Toernplanung, sowie eine Rueckkehr in die
Marina in den Abendstunden vor der Schiffsrueckgabe, wird angeraten.

5. KAUTION
Bei der Uebemahme des Bootes wird eine Kaution laut guelliger Preisliste
hinterlegt. Die geleistete Kaution wird ohne Abzuege zurueckbezahlt, wenn
das Boot schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurueckgegeben wird.
Die Kaution muss hinterlegt werden, auch wenn das Boot mit einem
Skipper gemietet wird. Bei grober Fahrlaessigkeit und / oder Verlust eines
oder mehrere Ausrustungsgegenstaende traegt der Charterer die vollen
Kosten.

6. VERSICHERUNG
Es besteht eine Haftplichtversicherung fuer Schaeden gegen Dritten.
Ebenfalls besteht eine Kaskoversicherungfuer die Schaeden am Schiff(in
Hoehe des versicherten Schiffswertes) laut derVersicherungspolizze.
Tritt waehrend der Charterzeit eine Havarie aufundsofern der Charterer
nicht selbst fuer deren Kosten aufkommen muss (bei normaler Abnutzung,
oder beim Ueberschreiten der Haftungssumme), benoetigt erfuer die
Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw.
Stuetzpunktleiters.
Bei groesseren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Boote, is/ beim
ersten, ,zustaendigen Hafenamt eine Meldung zu machen und bei diesem ein
enlsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) fuer die
Versicherung anlegen zu lassen, sowie den Vercharterer zu benachtichtigen.
Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann erfuer
den entstandenen Schaden voll haftbar gemachl werden.
Die Beschaedigungen an den Segeln sind nicht versichert unddiese Kosten
werden vom Charterer getragen.
Die, durch den mangelhaften Oelstand im Motor, entstandenen Schaeden
sind nicht versichert und auch diese Schaeden werden vom Charterer selbst
getragen.
Der Charterer ist verpflichtet, den Oelstand im Motor jeden Tag
regelmaessig zu kontrollieren.
Die persoenlichen Gegenstaende sind nicht versichert und es wird dem
Charterer empfohlen, dies zu tun.

7. VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS
Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewaesser einzubehalten. Ausnahmen beduerfen besonderer schriftlichen Bestaetigung bzw. Genehmigung. Es ist nicht erlaubt das Boot weiterzuverchartern, oder Dritten zu ueberlassen, das Mitfahren mehr Personen als in der Crewliste angefuehrt, die Nachtfahrt bei unsicheren Welterumstaenden zu unternehmen, sowie Verletzung oeffentlicher Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze. Fuer saemtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet der Charterer selbst. Der Charterer bzw. Bootsfuehrer muss den gueltigen Bootsfuehrerschein besitzen, in dem die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist. Entsteht ein Schaden am Boot, oder an der Ausruestung, ist der Charterer verpflichtet sofort den Vercharterer telefonisch zu benachrichtigen; die Rufnummern befinden sich in den Bootsdokumenten. Der Vercharterer ist verpflichtet den Schaden nach dem Anrufzu reparieren. Wenn der Vercharterer den Schaden innerhalb 24 Stunden behebt, hat der Charterer kein Anspruch auf Schadenersatz. Der Charterer verpflichtet sich das zustaendige Amt und den Vercharterer zu benachrichtigen im Falle.wenn das Boot oder A usruestung verloren sind, wenn die Steuerung unmoeglich ist, wenn zustaendige Behoerde, oder andere Personen das Boot beschlagnahmen, oder die Fahrt verbieten. Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, traegt er die Vetrantwortungfuer die verursachten Folgen.
Falls der Charterer einen Hund mitbringen moechte, muss dies im voraus angemeldet werden. Dabei traegt er zusaetzliche Reinigungskosten in Hoehe von EUR 75,00 die vor Ort zahlbar sind.

8. BESCHWERDEN
Es koennen nur solche Beschwerden beruecksichtigt werden, die schriflich bei der Rueckgabe vorgelegt werden und die seitens des Vercharterers und des Charterers unterschrieben werden.

9. ARBITRA GE - SCHIEDSGERICHT
Alle Streitigkeiten, welche sich ergeben sollten und welche nicht auf guetlichem Wege bereinigt werden konnten,, unterliegen dem Schiedsspruch des Gerichtstandes in Zadar.

Charter Ort: ,


Teilen Sie dieses Boot mit Ihren Freunden



+ 0 Beurteilungen  0 Beurteilungen  |  Neue Beurteilung




Extra Rabatt   Extra Rabatt

Segelyacht Oceanis 48 Kaštela Kroatien
25%
Oceanis 48 2017
18.05.2024 - 25.05.2024
Kojen: 8+2
4.491€ 3.368€/ Woche
per person 337€/ Woche
Kabinen: 4 / WC: 4
Charter Ort: Kaštela
Segelyacht Oceanis 48 Kaštela Kroatien
25%
Oceanis 48 2017
11.05.2024 - 18.05.2024
Kojen: 8+2
3.591€ 2.693€/ Woche
per person 269€/ Woche
Kabinen: 4 / WC: 4
Charter Ort: Kaštela
Katamaran Dufour 48 Catamaran PAROS Griechenland
30%
Dufour 48 Catamaran 2020
25.05.2024 - 01.06.2024
Kojen: 8
9.990€ 6.993€/ Woche
per person 874€/ Woche
Kabinen: 4 / WC: 4
Charter Ort: PAROS

Blog   Neueste Nachrichten

14.12.2023
Yacht Rent ist der Inhaber des Yachtpool-Zertifikats, das eine Garantie für gute Geschäftsergebnisse ist. Nur überprüfte und relevant ...
21.03.2023
Als erstes sollten Sie entscheiden, ob Sie wirklich eine Schifffahrtsfirma beauftragen müssen. Vielleicht wollen Sie Ihre Yacht nur über eine kurze Strecke transportieren, vielleicht in ein Nachbarland.
29.12.2022
Vielleicht denkst du darüber nach, ein Boot zu besitzen oder zu mieten, um verborgene Ziele an der Küste entdecken zu können. Vielleic ...
“der Urlaub war perfekt, wenn der Preis und Bootsqualitaet fuer naechstes Jahr stimmen, ueberlegen wir die Reise wiederholen…”
person Lubomir Franta
Bali 4.6
2022-08-13
Charter Ort: Zadar
“vielen lieben Dank für den Traumurlaub. Liebe Grüße, Familie Otto ”
person Berthold Otto
Bavaria Cruiser 34
2022-06-11
Charter Ort: KRK
“Toller Urlaub an Bord!”
person Roland Acimovic
Elan 344 Impression
2020-08-08
Charter Ort: LOŠINJ