CHARTERBEDINGUNGEN (M&Y)

2016

Allgemeine Bedingungen

1. Charterpreis schließt ein: Nutzung der Yacht und ihrer Ausrüstung, Versicherung der Yacht und Betreuung am Stützpunkt.

2. Alle Betriebsstoffe wie Öl, Diesel, Benzin, gehen zu Lasten des Kunden.

3. Es werden nach Möglichkeit nur vollständig ausgerüstete, auf jeden Fall aber in einwandfreiem Arbeitszustand befindliche, voll aufgetankte und gereinigte Schiffe übergeben. Bei Rücknahme ist die Yacht vollgetankt und vorgereinigt zu übergeben.

4. Für die Funktion elektronischer Instrumente und den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern übernimmt der Vercharterer keine Haftung.

5. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch MYD. Die Anzahlung (50% der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törnantritt fällig. Die Buchung ist übertragbar.

6. Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung. Bei Beschädigung des Schiffes ist der Charterer unabhängig von unseren eigenen Kasko-Versicherungsbedingungen nur bis zur Höhe der hinterlegten Kaution ersatzpflichtig, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, und/oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen haftet der Charterer voll. Nicht versichert sind persönliche Effekten sowie Unfallschäden, die auf der Yacht befindliche Personen erleiden. Dafür haftet auch der Vercharterer nicht. Bei Beschädigung von Leichtwindsegeln haftet der Charterer ebenfalls in voller Höhe.

7. Tritt während der Fahrt eine Havarie auf, kann der Charterer die Reparatur sofort ausführen lassen. Sofern er nicht selbst für diese Kosten aufkommen muss (bei normalen Nutzungsgebrechen, oder wenn die Haftungssumme überschritten wird), benötigt er jedoch die Zustimmung des Vercharterers. Ausgenommen sind lediglich kleine Reparaturen bis ca. 75,00 Euro, worüber aber auf jeden Fall Rechnungen vorzulegen sind. Bei größeren Havarien sowie bei Beteiligung anderer Schiffe ist beim zuständigen Hafenamt Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll anlegen zu lassen. Bei Beschlagnahme oder Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden.

8. Ist ein weiterfahren nicht möglich oder eine Überschreiten des Rückgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisungen rechtzeitig der Vercharterer verständigt werden. Bei überschreiten des Rückgabetermins, auch infolge schlechten Wetters, haftet der Charterer für alle Kosten, die dem Vercharterer daraus entstehen. Eine entsprechend sichere Törnplanung wird angeraten. Falls ein Schaden eintritt, der die Weiterfahrt der Yacht nicht behindert, hat der Kunde umgehend den Stützpunkt telefonisch zu benachrichtigen und ggf. vorzeitig zum Stützpunkt zurückzukehren, um eine Reparatur zu ermöglichen.

9. Der Kunde oder eine ihn begleitende Person muss in Besitz des für die Yacht und das Revier vorgeschriebenen Führerscheines sein und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, um die Yacht zu führen.

10. Falls der Charterer nicht selbst die Funktion des Schiffsführers ausüben will, ist ein solcher vor Benutzung des Schiffes dem Vercharterer namhaft zu machen. Dieser ist dann dem Vercharterer gegenüber mitverantwortlich.

11. Kommt der Vercharterer zu der Überzeugung, dass der Schiffsführer nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt (z.B. im Zusammenhang mit der bestehenden Wetterlage), behält er sich das Recht vor, das Auslaufen des Schiffes zu verbieten.

12. Für sämtliche Folgen im Zusammenhang mit der Überlassung der Schiffsführung an nicht Befugte haftet der Charterer.

13. Die Törnteilnehmer sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

14. Bei Rücktritten bis 4 Wochen vor Reisebeginn wird die Anzahlung von 50% der Gesamtgebühren fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Reisebeginn, ist die gesamte Chartersumme zu zahlen.

15. Der Zeitpunkt der Übernahme der Yacht durch den Charterer kann sich auf Grund von Reparatur- oder sonstiger Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 6 Stunden gilt hierbei als vereinbart. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die MYD wird stets bemüht sein, vorgenannte Umstände zu vermeiden.

16. Sollte der Vercharterer nicht in der Lage sein, das reservierte Schiff zur Verfügung zu stellen, so kann er ein ähnliches Schiff mit gleicher Kojenzahl anbieten. Sollte auch dies nicht möglich sein, werden dem Charterer geboten: 
a) Vergütung der Wartetage 
b) Hilfe bei Quartiersbereitstellung während der Wartezeit 
c) Nach einer Frist von 48 Stunden kann der Charterer auf eine Benutzung des Schiffes verzichten und hat Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen. 
Eine über dem vereinbarten Charterpreis liegende Haftung ist ausgeschlossen.

17. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die MYD, eigene Vorsorge zu treffen.

18. Schwimmwesten und weitere Sicherungsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl zum Boot. Sie müssen während des Segelns getragen werden.

19. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Split.

 

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