CHARTERBEDINGUNGEN (TGN)

 
2016.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Charterverträge:
 
Mit der Reservierungsbestätigung bzw. Vorauszahlung, wird ein Rechtsverhältnis zwischen dem
Charterer (im Folgenden: Kunde) und der Charter Company vereinbart. Der Kunde bestätigt damit
auch, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wasserfahrzeugausleihe
einverstanden ist. Alle Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen, sowohl für den
Kunden als auch für die Charter Company, eine rechtliche Verpflichtung dar. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bilden die Voraussetzung zur Schlichtung eventuell entstandener
Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Charter Company.
Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Wasserfahrzeuge werden in Euro (€) und nach dem jeweils geltenden Kurs der
HNB (Kroatischen Nationalbank) angegeben.
In den angegebenen Preisen ist Folgendes einbezogen: Wasserfahrzeuge im technisch
einwandfreien Zustand, sauber und vollgetankt, Nutzung von Wasserfahrzeugen und Geräten eine
Pflicht- und Kaskoversicherung für Wasserfahrzeuge, eine Unfallversicherung für die Besatzung,
einen Liegeplatz im Marinehafen, eine gültige Wasserfahrzeuglizenz.
In den angegebenen Preisen ist Folgendes nicht einbezogen: Marinekosten während der
Wasserfahrzeugausleihe, Hafengebühren, Kosten für Kraftstoff und Zubehör, Parkplatzgebühr und
Krankenversicherung für die Besatzung.
Zur Bestätigung der angemeldeten Bootsreservierung zahlt der Kunde eine Kaution von
umgerechnet 50 % des Leihgesamtbetrages. Der Restbetrag, bis zum Leihgesamtbetrag, muss
spätestens vier Wochen vor Leihbeginn eingezahlt werden.
Das reservierte Wasserfahrzeug kann der Kunde erst nach ordentlich erfolgter Einzahlung der
geforderten Beträge zur Nutzung übernehmen.
Änderungen und Kündigung des Leihvertrages
Falls der Kunde die Leihbedingungen ändern möchte, muss er das schriftlich tun (per E-Mail, Fax
oder Post).
Das Datum mit der in der Charter Company eingegangenen schriftlichen Kündigungserklärung,
bildet die Grundlage für die Berechnung der Kündigungskosten auf folgende Weise:
- bei Kündigung bis zu einem Monat vor dem Leihbeginn, berechnet die Charter Company 50 %
des Gesamtleihbetrages.
- bei Kündigung innerhalb eines Monats vor Leihbeginn, berechnet die Charter Company 100 %
des Gesamtleihbetrages.
Falls der Kunde, nachdem er das geliehene Wasserfahrzeug storniert hatte, während der
Kündigung der Reservierung einen neuen Benutzer findet, welcher bereit ist, alle Rechte und
Pflichten zu übernehmen, berechnet die Charter Company nur die Austauschkosten.
Falls der Kunde die Reservierung aus objektiven Gründen kündigt (Todesfall in der Familie,
schwerer Unfall), wird ihm der bereits eingezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Stattdessen stellt
ihm die Charter Company das Wasserfahrzeug zum nächsten freien Termin oder in der nächsten
Saison zur Verfügung.
Die Charter Company haftet nicht bei Änderungen und Nichtinanspruchnahme gepachteter
Dienstleistungen oder Dienstleistungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden (Krieg,
Unruhen, Demonstrationen, Terrorangriffe, Ausfall von Sanitäranlagen, Naturkatastrophen,
Eingriffe der jeweiligen Regierung u. ä.).
Übernahme des Wasserfahrzeuges (CHECK-IN)
Die Charter Company verpflichtet sich dazu, dem Kunden ein technisch einwandfreies und
vollständig ausgerüstetes Wasserfahrzeug zu übergeben, das vollgetankt, sauber und ordentlich
und nach 16.00 Uhr am Nachmittag des ersten Leihtages, bereit zur Wasserfahrt ist.
Während der Übernahme des Wasserfahrzeugs muss der Kunde dem Charter Companyvertreter
einen zertifizierten Gutschein oder Vertrag mit der Angabe übergeben, dass die Gesamtkosten
ordentlich eingezahlt wurden.
Der Kunde hinterlässt bei der Charter Company eine Pflichtkaution als Garantie, um sämtliche,
während der Ausleihe, eventuell anfallenden Kosten, Verluste oder Schäden, auch trotz
Versicherung, zu ersetzen. Die Kaution wird mit Bargeld bezahlt oder mit der Kreditkarte per „Post
Apparat“, mit welchem eine Vorautorizierung gemacht wird.
Die gesamte Kaution erhält der Kunde zurück, nachdem der Charter Companyvertreter sich
vergewissert, dass das Wasserfahrzeug zum vereinbarten Termin und Ort, ordentlich und
unbeschädigt, vollgetankt, sowie unter der Bedingung zurückgebracht wird, dass es keinerlei
Einsprüche dritter Personen gegenüber dem Klienten gibt, gebunden an dessen Nutzung des
geliehenen Wasserfahrzeuges.
Bei unsachgemäßer Handhabung bzw. Beschädigung des Wasserfahrzeuges und/oder Zubehörs,
sowie bei Verlust von einem oder mehreren Teile, übernimmt der Kunde alle anfallenden Kosten.
Die Charter Company behält den Kautionsbetrag, der den Reparaturkosten, Ersatz und/oder Kauf
des Zubehörs oder Einzelteile des Wasserfahrzeuges entspricht. Falls eine Weiterverleihung des
Wasserfahrzeuges wegen der Beschädigung/Verlustes des Wasserfahrzeuges/Zubehörs nicht
mehr möglich ist, behält die Charter Company den Kautionsbetrag als Schadensersatz.
Das Hinterlassen einer Kaution ist verpflichtend selbst in Fällen, wo das Wasserfahrzeug mit einem
von der Charter Company eingestellten Skipper ausgeliehen wird.
Falls der Kunde, ohne vorherige Anmeldung, das Wasserfahrzeug selbst nach 48 Stunden nach
der vereinbarten Zeit nicht übernimmt, hat die Charter Company das Recht, einseitig den Vertrag
über den Wasserfahrzeugverleih zu lösen, wobei der Kunde keinen Anspruch auf
Ersatzentschädigung stellen kann.
Falls aus irgend einem Grund die Charter Company nicht in der Lage ist, zum vereinbarten Termin
am vereinbarten Ort, das Wasserfahrzeug zu übergeben, erhält die Charter Company eine Frist
von bis 24.00 Uhr, um den Kunden ein anderes Wasserfahrzeug mit ähnlichen Eigenschaften zur
Verfügung zu stellen. Falls die Charter Company dazu nicht in der Lage ist, kann der Kunde den
Vertrag lösen und hat das Recht zur Rückerstattung aller erfolgten Zahlungen. Falls der Kunde auf
das andere Wasserfahrzeug länger als der vereinbarten Übernahmefrist (24.00) warten möchte,
kann er den Betrag zurückverlangen, entsprechend den Leihkosten für die Anzahl der Tage, in
denen er das Wasserfahrzeug nicht benutzen konnte. Falls der Leihbetrag höher sein sollte als
vereinbart, übernimmt die Charter Company weder die Kosten, noch hat der Kunde irgendein
Recht auf Schadensersatz.
Während der Übernahme des Wasserfahrzeuges (check-in) verpflichtet sich der Kunde, den
Zustand und das Zubehör des Wasserfahrzeuges vorsichtig zu prüfen und festzustellen, ob der
tatsächliche Zustand des Inventars und des Zubehörs der bestehenden Übergabenliste entspricht.
Eventuelle Reklamationen werden ausschließlich vor dem Reiseantritt gestellt. Eventuelle
verdeckte Mängel und Nachteile des Wasserfahrzeuges und/oder des Zubehörs, die während der
Übergabe der Charter Company nicht auffallen konnten, sowie nach der Übergabe entstandene
Nachteile und Schäden am Wasserfahrzeug, welche die Charter Company nicht voraussehen
konnte, berechtigen den Kunden nicht, eine Verringerung der Leihkosten zu beanspruchen.
Das Wasserfahrzeug wird dem Kunden zur Nutzung mit allen gültigen Dokumenten übergeben,
welche für eine Ausleihe notwendig ist. Der Kunde verpflichtet sich besonders sorgsam mit allen
erhaltenen Dokumenten umzugehen und bei der Rückgabe des Wasserfahrzeuges der Charter
Company zurück zugeben.
Rückgabe des Wasserfahrzeuges (CHECK-OUT)
Der Kunde verpflichtet sich das Wasserfahrzeug vollgetankt und zur Weiterfahrt bereit bzw. in
demselben Zustand wie bei der Übernahme, zum vereinbarten Termin und am vertraglich
definierten Hafenplatz, spätestens bis 19:00 Uhr am Nachmittag des vorletzten Leihtages, zurück
zu geben. Die Rückgabe des Wasserfahrzeuges (Check-out) muss spätestens bis 8.00 Uhr
morgens am letzten Leihtag erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Rückgabe des
Wasserfahrzeuges (Check-out), sein Gepäck heraus zu tragen und den Abfall aus dem
Wasserfahrzeug an den dafür vorgesehenen Marineplatz zu entsorgen.
Falls während der Reise, aus irgend einem Grund, die Weiterfahrt nicht mehr möglich und/oder
eine Verzögerung des vereinbarten Rückgabetermins unvermeidlich sein sollte, müssen, wegen
weiterer Anleitungen, der Basis-und der Charter Companyvertreter darüber benachrichtigt werden.
Wetterbedingungen können die zeitliche Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins nicht
rechtfertigen.
Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins garantiert der Kunde, bei der ersten
Überziehungsstunde, den Betrag von 100,00 € zu bezahlen. Jede weitere Überziehungsstunde bis
insgesamt 12 Stunden beträgt weitere 2% vom Leihpreis der Überziehungsstunde. Bei einer
Verspätung von über 12 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin des Wasserfahrzeuges,
zahlt der Kunde den täglichen Leihbetrag für jeden neuen angefangenen Kalendertag. Der Kunde
übernimmt alle bei der Rückgabe des Wasserfahrzeuges entstandenen Verspätungskosten.
Abweichungen von dieser Regel sind nur nach vorheriger Absprache des Kunden mit der Charter
Company möglich.
Bei der Rückgabe des Wasserfahrzeuges in den Hafen, der nicht als Bestimmungshafen
vereinbart wurde, zahlt der Kunde der Charter Company alle Transferkosten des
Wasserfahrzeuges in den vereinbarten Hafen, und im Falle einer Verspätung, die vorgeschriebene
Strafgebühr.
Bei der Rückgabe des Wasserfahrzeugs erfolgt die Prüfung des Gesamtzustandes des
Wasserfahrzeuges und des Zubehörs, sowie der Vergleich des dort befindlichen Inventars und des
Zubehörs samt Inventarliste durch den Charter Companyvertreter (check out).
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Charter Companyvertreter alle eventuell entstandenen
Mängel bzw. Beschädigungen zu melden. Bei der Rückgabe muss unbedingt eine Unterwasser-
Untersuchung des Wasserfahrzeuges gemäß den Regeln der Marine Kaštela und ausschließlich
durch Mitarbeiter der Marine durchgeführt werden.
Falls der Kunde den, während der Ausleihe am Wasserfahrzeug entstandenen Schaden oder
Verlust zu verbergen versuchen sollte, muss er der Charter Company eine Strafgebühr in Höhe
von 200 € zahlen und für eine Entschädigung sorgen.
Falls der Kunde das Wasserfahrzeug mit unaufgefülltem Tank zurückgibt, werden gemäß den
Forderungen auf der vom Kunden bei der Wasserfahrzeug-Übernahme unterschriebenen
Checkliste, die Kraftstoffkosten so wie die damit verbundenen Tankkosten durch die Charter
Company berechnet.
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich und erklärt, dass er:
-spätestens eine Woche vor Leihbeginn,der Charter Company sollte eine Passagierliste (crew-list)
ueberreicht werden, mit der vollständigen Auflistung von Namen, Datum, Geburtsort,
Staatsbürgerschaft, sowie Art und Nummer des geltenden Personalausweises und einen
ungefaehre Ankuftszeit in die Marina.
Der Skipper benötigt noch einen VHF – Funkschein und Skipperlizenze.
-im Besitz von gültigen Reisedokumenten sein wird. Die Kosten für Verlust und Diebstahl der
Dokumente während der Reise, übernimmt der Kunde.
-die am Bord bereitgestellten Broschüren durchlesen wird.
- mit dem Wasserfahrzeug, dem Inventar und dem Zubehör gewissenhaft und sorgfältig
handhaben wird, und vor allem darauf achten wird, nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
das Wasserfahrzeug zu lenken, sondern sich in jeder Hinsicht, verantwortlich zu verhalten.
-innerhalb der Grenzen territorialer Gewässer der Republik Kroatien segeln wird. Das Verlassen
des territorialen Meeres der Republik Kroatien ist ausschließlich durch das vorherige
Einverständnis der Charter Company möglich.
-sicher und nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sichtbarkeit segeln und offensichtlich
gefährliche Gebiete meiden wird.
-seine Fahrt den Wetterbedingungen und den Fähigkeiten der Besatzung anpassen wird, sowie
unnötige Belastungen des Mastes, der Segel und der Seile meiden wird.
-den Hafen oder den Anker nicht verlassen wird, falls das Wasserfahrzeug, oder ein für die
Sicherheit der Seefahrt wichtiges Teil des Zubehörs, nicht funktioniert.
-den Hafen nicht verlassen wird, falls die Hafenbehörden die Seefahrt verboten bzw. einen
Ausfahr-Verbot erteilt haben, sowie im Falle unzureichender Kraftstoffreserven.
-das Wasserfahrzeug nicht für Werbezwecke (Warentransport und kostenpflichtigen Transport von
Personen), professionellen Fischfang, Segelschule und ähnliche Tätigkeiten benutzen wird.
-das Wasserfahrzeug weder untermieten, noch zur Nutzung an Dritte übergeben wird.
-das Wasserfahrzeug weder mit einer höheren Anzahl von Personen als erlaubt beladen wird,
noch Personen aufnimmt, die nicht auf der Besatzungsliste angeführt sind.
-er bei keinen Regatten- oder Wettsegeln teilnehmen wird, ohne vorheriges Einverständnis der
Charter Company.
-kein anderes Wasserfahrzeug schleppen wird und alle vorsorglichen Maßnahmen treffen wird, um
ein Abschleppen des geliehen Wasserfahrzeuges zu vermeiden.
- mit der Vertragslösung über die Ausleihe des Wasserfahrzeuges einverstanden ist, falls sich
herausstellen sollte, dass ein Teil der Besatzung eine gültige Verordnung und/oder Gesetz der
Republik Kroatien überschritten hat, dass dabei die Charter Company ohne jegliches
Erstattungsrecht von Seiten des Kunden, über das Wasserfahrzeug frei verfügen kann, und
weiterhin wird gesondert festgesetzt, dass die Charter Company von jeglicher Verantwortung bei
den zuständigen staatlichen Behörden befreit ist, denn die Verantwortung für jede gesetzeswidrige
Handlung und/oder Straftat muss der Kunde bei den staatlichen Behörden selbst übernehmen.
-die ganze Verantwortung übernimmt und für alle entstandenen Kosten aufkommt, falls sich
herausstellen sollte, dass sie durch Handlungen und Versäumnisse von Seiten des Kunden
hervorgerufen wurden, bei denen die Charter Company materiell und rechtlich eine Verantwortung
gegenüber Dritten trägt.
-die Verantwortung des Kunden für jede Überschreitung der Seefahrtsregeln und anderer
Verordnungen während der Ausleihe des Wasserfahrzeuges, endet nicht mit dem Ende der
Ausleihe.
-im Falle eines Schiffbruches, Unglücks oder Bruches, den Verlauf der Ereignisse aufzeichnen und
die Charter Company sofort darüber verständigen wird, dem nächsten Hafenmeister eine Anzeige
über das Seeunglück erstatten, und eine Überprüfung von Seiten des Hafenmeisters, Arztes oder
bei der zuständigen Behörde verlangen wird.
-im Falle eines Schiff-oder Zubehörschadens – verursacht durch den normalen Verbrauch des
Wasserfahrzeuges/Zubehörs – sofort die Charter Company darüber verständigen wird. Die Charter
Company verpflichtet sich den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach der eingegangenen
Meldung zu beseitigen. Falls die Charter Company den Schaden innerhalb der 24 Stunden
beseitigt, hat der Kunde kein Recht auf irgendeine Entschädigung. Die Telefonnummern für
Schadensmeldungen befinden sich bei den Schiffsdokumenten.
-für alle durch unsachgemäße Handlungen und Versäumnisse des Kunden entstandenen
Schäden, welche durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, und für welche die Charter
Company gegenüber Dritten die Verantwortung trägt, muss der Kunde der Charter Company
vollständigen Ersatz leisten.
-im Falle des Verlustes des Wasserfahrzeuges und des dazugehörigen Zubehörs und der
Unmöglichkeit das Wasserfahrzeug zu lenken, sowie im Falle eines Entzuges oder
Beschlagnahme des Wasserfahrzeuges, oder aus Verbotsgründen seitens der staatlichen
Behörden oder Dritter, sofort die zuständigen Behörden und die Charter Company darüber
verständigt, und eine Kopie des dazugehörigen polizeilichen Berichtes beantragt.
-im Falle einer Beschlagnahmung des Wasserfahrzeuges seitens der staatlichen Behörden, und
wegen unangepasster oder rechtswidriger Handlungen während der Ausleihe des
Wasserfahrzeuges (kommerzieller Fischfang, Herausnahme von Antiquitäten vom Meeresgrund…)
dafür gänzlich und ausschließlich die Verantwortung übernimmt.
- bei eventueller Meeresverschmutzung beim Tanken oder bei Abfallablagerungen außerhalb der
dafür vorgesehenen Stellen, die alleinige Verantwortung trägt.
-die Menge des Motoröles täglich überprüfen wird. Der Kunde kommt selbst für Schaden und
Verluste auf, welche durch einen Mangel an Motoröl verursacht wurden.
-Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel...) nur nach vorheriger Genehmigung durch die Charter
Company auf das Wasserfahrzeug mitnimmt.
Der Kunde trägt ausschließlich und allein die materielle und rechtliche Verantwortung bei
gegensätzlichem Verhalten zu den hier angeführten Pflichten.
Pflichten des Schiffsführers
Übernimm der Kunde die Funktion des Schiffsführers eines Wasserfahrzeuges, muss er über
Kenntnisse und Fähigkeiten über die Seefahrt verfügen, eine gültige Erlaubnis für die Steuerung
eines Wasserfahrzeuges im offenen Meer besitzen und eine Bestätigung der bestandenen Prüfung
über die Handhabung mit dem GMDSS Radiosender vorweisen. Falls der Kunde die erforderlichen
Unterlagen, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vorzeigen kann, verpflichtet er sich, dafür zu
sorgen, dass ausschließlich ein Besatzungsmitglied mit den entsprechenden Voraussetzungen das
Wasserfahrzeug steuert.
Die Charter Company kann vom Kunden oder der vom Kunden zum Schiffsführer auserwählten
Person verlangen, bei der Seefahrt deren Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwesenheit des
Charter Companyvertreters zu demonstrieren. Die Prüfungszeit ist in die zeitliche Dauer der
Ausleihe des Wasserfahrzeuges eingeschlossen.
Falls während der Prüfung der Charter Companyvertreter feststellt, dass der Kunde bzw. der vom
Kunden vorgeschlagene Schiffsführer, nicht das notwendige Wissen, die Erfahrung und/oder keine
gültige Seefahrtserlaubnis besitzt, wird die Charter Company der Besatzung einen amtlich
geprüften Skipper zuteilen, welcher gemäß der offiziellen Preisliste zuschlagspflichtig ist. Falls der
Kunde den zugeteilten Skipper nicht akzeptieren sollte, hat die Charter Company das Recht, die
Ausfahrt des Schiffes zu verbieten, den Vertrag zu lösen, sowie den eingezahlten Mietbetrag
gänzlich einzubehalten. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz.
Falls sich der Kunde bereits im Voraus darüber im Klaren ist, dass er die Hilfe eines Skippers
benötigt, muss er bei der Reservierungsanmeldung die Charter Companyangestellten darüber
benachrichtigen.
Versicherung des Wasserfahrzeuges
Das Wasserfahrzeug ist gegen Schäden gegenüber Dritten, sowie von der Verantwortung Dritter
versichert (Hauptversicherung). Das Wasserfahrzeug ist ebenfalls in Höhe des
Wasserfahrzeugpreises und gemäß der Versicherungspolice gegen Risiken kaskoversichert. Die
Kaskoversicherung deckt die Schadenskosten über den Kautionsbetrag ab, bezieht sich aber nicht
auf Schäden, die vorsätzliche oder durch fahrlässige Handlungen entstanden sind.
Die Charter Company übernimmt keine Verantwortung für den Verlust und/oder Beschädigung von
persönlichem Eigentums des Kunden und anderer Besatzungsmitglieder, sowie fremden
Eigentums, das auf dem Wasserfahrzeug, in einem Einsatzfahrzeug oder im Charter
Companybüro abgelegt und aufbewahrt wurde. Mit der Einzahlung der erforderlichen Kaution und
mit dem Einverständnis über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausleihe von
Wasserfahrzeugen, verzichtet der Kunde auf alle Forderungen auf Schadensersatz gegenüber der
Charter Company, die in Zusammenhang stehen mit Verlusten und/oder Beschädigungen der
persönlichen und/oder fremden Eigentums.
Alle Schäden und/oder Verluste müssen der Charter Company sofort gemeldet werden. Bei
größeren Schiffsbrüchen, und mit Teilnahme von mehreren Wasserfahrzeugen, muss das Ereignis
auch beim zuständigen Hafenmeister gemeldet werden und von diesem entsprechende
Dokumente angefordert werden, die nachträglich dem Versicherungsträger übergeben werden
müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass die von der Versicherungspolice abgedeckten Schäden,
welche nicht sofort bei der Charter Company, den zuständigen Behörden bzw. dem
Versicherungsträger gemeldet wurden, und für welche keine erforderliche Dokumentation
vorhanden ist, gemäß den Versicherungsforderungen nicht akzeptiert werden. Für diese trägt der
Kunde gänzlich allein die Verantwortung.
Bei Beschädigung des Wasserfahrzeuges muss der Kunde die Kosten gemäß den Forderungen
der Kaskoversicherung alleine und nur in Höhe des Kautionsbetrages übernehmen. Der Kunde
übernimmt die gesamten Schadenskosten aller Beschädigungen am Wasserfahrzeug und/oder
Zubehörs, welche durch Fahrlässigkeit und/oder Verlust von einem oder mehreren Zubehörteilen
hervorgerufen wurden.
Durch Ölmangel verursachte Motorschäden werden nicht von der Versicherung abgedeckt und
alle durch den Motorschaden entstandenen Kosten übernimmt allein der Kunde.
Während der Ausleihe entstandenen Schäden
Der Kunde übernimmt die Schadenskosten für alle Schäden oder Mängel, die unabhängig von der
Amortisation des Wasserfahrzeuges und in der Zeit entstanden sind, als das Wasserfahrzeug
unter der Verantwortung des Kunden gestanden ist. Der Kunde sollte vor der eigentlichen
Reparatur oder Ersatzbesorgung sofort die Charter Company kontaktieren, um eine Vereinbarung
über die technische Rechtfertigung der notwenigen Reparatur, sowie über die Art und Weise der
Schadensentschädigung zu treffen.
Die Charter Company übernimmt die Schadenskosten für alle Schäden oder Mängel, die in der
Zeit entstanden sind, als das Wasserfahrzeug unter der Verantwortung des Kunden gestanden ist
und die in Zusammenhang mit der Amortisation des Wasserfahrzeuges stehen. Der Kunde sollte
vor der eigentlichen Reparatur mit der Charter Company eine Vereinbarung über die finanzielle
und technische Rechtfertigung der notwenigen Reparatur treffen. Der Kunde bezahlt die Rechnung
an Ort und Stelle, und verpflichtet sich, diese aufzubewahren, damit ihm der Betrag bei der
Rückgabe des Wasserfahrzeuges zur Gänze zurückerstattet werden kann.
Der Kunde verpflichtet sich, die Charter Company über alle Brüche und Beschädigungen, sofort
und Ursachenunabhängig, zu informieren. Die Charter Company wird den Kunden anleiten, auf
welche Art und Weise er die notwendigen Reparaturen und/oder den Austausch des Zubehörs
ausführen soll. Unbefugte Reparaturen und Austausch von Teilen des Zubehörs werden auf
Kosten des Kunden ausgeführt.
Beschwerden
Jeder Kunde hat das Recht zur Beschwerde, falls er der Auffassung ist, dass die gepachteten
Dienstleistungen unvollständig und/oder schlecht ausgeführt sind. Der Kunde kann einen
entsprechenden Schadensersatz ausschließlich dann fordern, wenn er bei der Rückgabe des
Wasserfahrzeuges (check-out) eine schriftliche Beschwerde einreicht und die gesamte
dazugehörige Dokumentation hinzufügt. Die schriftliche Beschwerde solle beidseitig
unterschrieben sein; von Seiten des Kunden und von Seiten des Charter Companyvertreters.
Nachträglich eingegangene und unvollständig dokumentierte Beschwerden gegenüber der Charter
Company, werden nicht berücksichtigt.
Die Charter Company muss innerhalb von 14 Tagen nach der eingegangenen Beschwerde, eine
schriftliche Entscheidung erstellen. Die Charter Company kann die Frist für die Entscheidung über
die Beschwerde wegen der Sammlung und Überprüfung von Informationen bei Personen, die
direkt oder indirekt bei der Beschwerde involviert sind, höchstens um weitere 14 Tage verzögern.
Der Kunde verzichtet solange auf die Vermittlung durch eine andere Person, ein Schiedsverfahren
der UHPA (Verband der kroatischen ReiseCharter Companyen), Justizbehörden und
Informationsvermittlung in öffentliche Medien, bis die Charter Company eine Entscheidung über die
Beschwerde hervorbringt.
Falls der Kunde gegen diese Regelung verstoßen sollte, verliert er wegen Verfahrensstörung und
unabhängig von der Beschwerdenbegründung des Kunden, das Recht auf Schadensersatz, und
die Charter Company bekommt das Recht auf Schadensersatz, der durch dieses Verfahren durch
den Kunden entstehen würde.
Der Höchstbetrag bei der Beschwerde kann die Höhe des Betrages den reklamierten
Dienstleistungsbereich erreichen, kann allerdings, weder die bereits in Anspruch genommenen
Dienstleistungen, noch den Gesamtleihbetrag einbeziehen. Damit wird das Recht des Kunden auf
Erstattung für immateriellen Schaden ausgeschlossen.
Rechtliche Bestimmungen
Falls der Kunde mit der Entscheidung der Charter Company unzufrieden sein sollte, sowie nicht in
der Lage ist, mit der Charter Company eine ruhige und einvernehmliche Lösung zu finden, hat er
das Recht auf eine gerichtliche Schlichtung. In diesem Fall, einschließlich anderer
Verfahrensschritte zwischen dem Kunden und der Charter Company, wird die Zuständigkeit des
Gerichts in Split, mit der Anwendung von Gesetzen der Kroatischen Republik, festgelegt.
Jede Änderung oder Zusatz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wasserfahrzeugausleihe
ist ausschließlich in schriftlicher Form möglich und geltend.
Charter Ort: ,


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