CHARTERBEDINGUNGEN (ILA)

1. Zahlung
Der Mieter ist verpflichtet 50% der Gesamtsumme 3 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu zahlen. Der Rest ist 4 Wochen vor der Abfahrt fällig. Die Zahlung kann in bar ( EURO, USD usw. ) oder durch Banküberweisung erfolgen. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet die Liste mit dem Namen und Anschriften aller mitfahrenden Personen 4 Wochen vor der Abfahrt zu übergeben.

2. Mietgebühr
Die Mietgebühr beinhaltet die Verwendung des Schiffes mit der dazugehörigen Ausrüstung. Das Schiff wird dem Mieter mit der Besatzungsmannschaft (Kapitän, Koch, Segler ), vollen Wasser und Sprittanks, seetauglich und sauber, vorbereitet für die 7-tägige Fahrt übergeben. Der Kapitän Ist verpflichtet die Passagierliste gem. der vorgelegten Reisedokumenten vorzubereiten. Der Mieter ist verpflichtet diese Liste zu unterzeichnen.

3. Charterrechte
Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff in seetauglichem Zustand zu übergeben. Falls der Vermieter das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übergeben kann, muß ein Anderes (gleichwertiges oder besseres) muß bereitgestellt werden. Der Mieter kann, für die Tage an denen das Schiff nicht verfügbar war, Schadensersatz fordern. Desweiteren kann der Mieter den Vertrag stornieren, und Schadenersatz fordern für die Tage an denen das Schiff nicht verfügbar war.
Es bestehen keine weitere Schadenersatzmöglichkeiten. Der Mieter ist berechtigt, das Schiff gemeinsam mit dem Kapitän auf die seetauglichkeit zu überprüfen, und ob die Ausrüstung laut Liste in gutem Zustand ist. Eventuelle unbedeutende Fehler am Schiff oder Ausrüstung, die nicht die Sicherheit des Schiffes beeinträchtigen, geben dem Mieter kein Recht einer Preisreduzierung.

4. Depot
Nach der Übergabe ist ein Depot von EURO 1.000 fällig - zahlbar nur in bar.

5. Versicherung
Das Schiff ist gegen Dritte versichert. Alle Passagiere sind Unfallversichert.

6. Die Haftung des Mieters
Für Mieters Tun und/oder Unterlassen für Angelegenheiten welche im Verantwortungsbereich des Vermieters stehen, werden die Kosten aus solcher Handlung dem Vermieter ersetzt. Der Mieter ist Insbesonders verantwortlich für den Fall einer offiziellen Durchsuchung in einer strafbaren Handlung. Die Kosten für etwaige Schäden am Schiff oder Ausrüstung, die vom Mieter verursacht wurden, sind vom Mieter zu ersetzen bzw. vom Depot abzuziehen.

7. Die Verantwortung des Mieters
Der Mieter ist, nach Absprache mit dem Kapitän, verpflichtet nur innerhalb der kroatischen Gewässer zu segeln. Jede Ausnahme bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Jede Gefahr ist zu vermeiden. Der Mieter ist verpflichtet zu respektieren: etwaige Befehle des Kapitäns, Zoll- und andere Vorschriften, sowie ein sorgsames Umgehen mit dem Schiff und der Ausrüstung.

8.Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat das Recht 15 Tage vor dem vereinbarten Abfahrtstermin vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits geleistete Vorauszahlung wird selbstverständlich rückerstattet.
Der Kapitän wird auf die Wünsche des Mieters bezüglich der Segelroute eingehen. Es werden 2 Mahlzeiten täglich serviert (eine davon ist ein Fuschgericht), die Getränke werden laut Preisliste abgerechnet. Das Mitbringen von Getränken ist verboten. Um ein Hund an Bord mitzunehmen, bedarf es die Zustimmung aller Passagiere.

9.Storno des Vertrages
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt (nur in schriftlicher Form möglich), kann er seine Rechte und Pflichten an eine dritte Person übertragen. Sollte er dies nicht tun, werden die Stornogebühren von der Anzahlung wie folgt abgezogen:
2 Monate vor Abfahrtstermin: 30% der Mietkosten
1 Monat vor dem Abfahrtstermin: 50% der Mietkosten
15 Tage vor dem Abfahrtstermin: 100% der Mietkosten

10. Beschwerden
Beschwerden werden nur in schriftlicher Form berücksichtigt.

11. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die nicht außergerichtlich beseitigt werden können, ist das Gericht des Vermieters zuständig.

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