CHARTERBEDINGUNGEN (EUR)

2020.
 
BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER MEHRTÄGIGEN UNTERKUNFT AUF
WASSERFAHRZEUGEN
Die Gesellschaft Euro Yacht d.o.o. (nachfolgend „EY“) ist auf Dienstleistungen des aktiven nautischen
Tourismus spezialisiert und gewährleistet aufgrund der (nachfolgend angeführten) Allgemeinen
Bedingungen ihren Kunden zu Urlaubs- und Erholungszwecken Dienstleistungen der mehrtägigen
Unterkunft auf Wasserfahrzeugen mit gewerblichem Zweck.
Eine bestätigte Buchung, bzw. geleistete Anzahlung durch den zukünftigen Nutzer der EYDienstleistung
(nachfolgend „Kunde“) bedeutet den Eintritt in ein Rechtsverhältnis mit der EY, wodurch
die Annahme der nachfolgend angeführten Bedingungen bestätigt wird. Die nachfolgend angeführten
Bedingungen sind Grundlage für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der
EY. Sämtliche Bestimmungen aus diesen Bedingungen sind sowohl für den Kunden als auch für die
EY rechtsverbindlich.
Die EY garantiert, dass alle ihre Wasserfahrzeuge technisch einwandfrei, fachgerecht gewartet und für
Schifffahrt geeignet sind sowie eine Schifffahrtsgenehmigung bzw. ein Zertifikat über ihre
Seetüchtigkeit besitzen.
PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise für den Wasserfahrzeugverleih und die Unterkunft auf Wasserfahrzeugen sind in der aktuell
gültigen Preisliste der EY in EUR (€) angegeben. Bei der Zahlung der vereinbarten Dienstleistung gilt
für die Berechnung des Preises der Mittelkurs der Kroatischen Nationalbank am Tag der Zahlung und
der Preis beinhaltet die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Zahlung der vereinbarten
Dienstleistung setzt die Nutzung eines technisch einwandfreien und sauberen Wasserfahrzeugs mit
vollen Kraftstofftanks im vereinbarten Zeitraum voraus sowie die Nutzung des Wasserfahrzeugs und
seiner Geräte, die Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung des Wasserfahrzeugs, die Versicherung
nach den Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice eines Wasserfahrzeugs, die Liegegebühr
im Heimathafen und die Schifffahrtsgenehmigung.
Um auf die Preise in der aktuellen Preisliste berechtigt zu sein und die Buchung zu bestätigen, hat der
Kunde eine Anzahlung im Gegenwert von 50 % des Gesamtbetrags des Charters zu leisten. Vier
Wochen vor der Übernahme des Wasserfahrzeugs hat der Kunde den Restbetrag des Gesamtpreises
einzuzahlen, damit er genug Zeit hat, die Besatzungsmitglieder vorzubereiten, die Reise- und
Krankenversicherung zu zahlen, einen geeigneten Skipper zu finden usw.
Der Kunde kann das Wasserfahrzeug zur Nutzung im vereinbarten Zeitraum unter der Voraussetzung
übernehmen, dass er alle Zahlungen gemäß dem Buchungsprozess nach den oben genannten
Bedingungen geleistet hat, was durch die seitens der EY ausgestellte Rechnung belegt wird, und dass
er alle anderen Bedingungen und Pflichten in diesen Allgemeinen Bedingungen erfüllt hat.
Der Unterkunftspreis für Wasserfahrzeuge beinhaltet nicht das „Reiseversicherungspaket“:
Unfallversicherung und Versicherung im Krankheitsfall, Versicherung gegen Gepäckbeschädigung
und -verlust sowie freiwillige Krankenversicherung. Außerdem deckt der Unterkunftspreis auch nicht
Marinakosten während des Charters, Treibstoffkosten und Kosten anderer Utensilien, Hafengebühren,
Parkgebühren für PKWs oder die Krankenversicherung der Besatzung.
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Die EY behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne Vorankündigung zu ändern, wobei solch eine
geänderte Preisliste am Tag der Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Gesellschaft
(http://www.euroyacht.hr) in Kraft tritt.
RABATTE
Im Falle von parallelen Sonderangeboten werden Rabatte nicht addiert. Rabatte gelten nicht für Last-
Minute-Angebote.
PFLICHTEN DES KUNDEN
Bei der Buchung erklärt der Kunde gegenüber der EY, dass alle für die Umsetzung der
Buchung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß sind.
 Eine Woche vor Charterbeginn ist der Kunde verpflichtet, eine Passagierliste („crew list“) mit
vollständigem Namen, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Staatsangehörigkeit und Art und
Nummer des gültigen Ausweises für jeden Passagier, und für den Skipper zusätzlich noch die
Nummer der gültigen Schifffahrtsgenehmigung an die EY zuzustellen.
 Besitz eines gültigen Reisepasses. Die Kosten aufgrund von Diebstahl und/oder Verlust von
Dokumenten während der Nutzung des Wasserfahrzeugs sind ausschließlich vom Kunden zu
tragen.
 Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Wasserfahrzeug, der Ausstattung und der Ausrüstung
gewissenhaft und vorsichtig umzugehen, das Wasserfahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol
oder Betäubungsmitteln zu steuern sowie sich in jeder Hinsicht verantwortungsvoll gegenüber
dem Wasserfahrzeug als fremdem Eigentum, das er zurzeit nutzt, zu verhalten.
 Der Kunde verpflichtet sich, eine schriftliche Genehmigung der EY zu beantragen, falls er
vorhat, die Hoheitsgewässer der Republik Kroatien zu verlassen.
 Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sicht zu
fahren sowie offensichtlich gefährliche Gebiete zu vermeiden.
 Der Kunde verpflichtet sich, die Schifffahrt den Wetterbedingungen und den Kompetenzen der
Besatzung anzupassen sowie Masten, Segel und Tauwerk keinen unnötigen Belastungen
auszusetzen.
 Der Kunde verpflichtet sich, die auf dem Schiff vorbereiteten gedruckten Unterlagen
durchzugehen.
 Der Kunde verpflichtet sich, den Hafen oder Liegeplatz nicht zu verlassen, sofern das
Wasserfahrzeug oder ein für die Sicherheit der Schifffahrt wesentlicher Ausrüstungsteil nicht
funktionstüchtig ist.
 Der Kunde verpflichtet sich, den Hafen nicht zu verlassen, wenn das Hafenamt ein
Auslaufverbot ausgesprochen hat oder nicht ausreichend Kraftstoff vorhanden ist.
 Der Kunde verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord aufzunehmen, als für das
Wasserfahrzeug vorgesehen ist, und keine Personen aufzunehmen, die nicht auf der
Passagierliste stehen.
 Der Kunde verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug nicht unterzuvermieten oder Dritten zur
Nutzung zu überlassen.
 Der Kunde verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug nicht zu gewerblichen Zwecken (Waren- und
Personentransport gegen Entgelt), für professionelle Fischerei, zum Betreiben einer
Segelschule o. Ä. zu nutzen.
 Der Kunde verpflichtet sich, andere Wasserfahrzeuge nicht zu schleppen und alle
notwendigen vorbeugenden Maßnahmen zu treffen, um Situationen zu vermeiden, in denen
ein Schleppen des genutzten Wasserfahrzeugs erforderlich wäre.
 Der Kunde verpflichtet sich, an keinen Regatten oder Wettfahrten ohne schriftliche
Zustimmung der EY teilzunehmen.
 Der Kunde verpflichtet sich, die EY im Falle eines Defekts des Wasserfahrzeugs oder seiner
Ausrüstung als Folge von Materialverschleiß zu benachrichtigen. Die EY ist verpflichtet, den
Defekt innerhalb von 24 Stunden ab Benachrichtigung zu beseitigen. Wird der Defekt
innerhalb von 24 Stunden durch die EY beseitigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf
Entschädigung. Die Telefonnummern zur Anmeldung eines Defekts sind den
Schiffsunterlagen zu entnehmen.
 Der Kunde verpflichtet sich, bei Unfällen, Havarien oder Brüchen den Verlauf der Ereignisse
zu registrieren und die EY unverzüglich zu benachrichtigen, den Seeunfall bei der
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nächstgelegenen Hafenbehörde zu melden und eine Bescheinigung darüber vom
Hafenmeister, Arzt oder einer zuständigen Behörde zu beantragen. Die Telefonnummern für
solche Benachrichtigungen sind den Schiffsunterlagen zu entnehmen.
 Der Kunde verpflichtet sich, die Haftung und sämtliche durch Handlungen und Unterlassungen
des Kunden und der Besatzung entstandenen Kosten gegenüber der EY zu tragen, für welche
die EY materiell und strafrechtlich gegenüber Dritten haftet.
 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch ungewissenhafte Handlungen und
Unterlassungen des Kunden entstandenen Schäden gegenüber der EY zu kompensieren,
welche durch keine Versicherung gedeckt sind und für welche die EY gegenüber Dritten
haftet.
 Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Verschwindens des Wasserfahrzeugs und der
zugehörigen Ausrüstung, der Unmöglichkeit der Wasserfahrzeugsteuerung sowie der
Entziehung oder Beschlagnahme des Wasserfahrzeugs bzw. im Falle von
Verbotsmaßnahmen durch Staatsbehörden oder Dritte die EY und zuständige Behörden
unverzüglich zu benachrichtigen sowie die volle und ausschließliche Verantwortung im Falle
einer Beschlagnahme des Wasserfahrzeugs durch eine offizielle Staatsbehörde wegen
unangemessener oder illegaler Handlungen (kommerzieller Fischfang, Herausheben von
Antiquitäten vom Meeresgrund usw.) bei der Nutzung des Wasserfahrzeugs während des
Charters zu tragen.
 Der Kunde verpflichtet sich, den Ölstand des Motors täglich zu kontrollieren. Schäden oder
Verluste, die auf Ölverschwinden und/oder -mangel im Motor zurückzuführen sind, sowie
andere nicht durch die Wasserfahrzeugversicherung gedeckte Betriebsschäden hat der
Kunde zu verantworten.
 Der Kunde verpflichtet sich, Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel...) nur nach Erhalt einer
schriftlichen Genehmigung der EY an Bord zu nehmen.
 Der Chartervertrag wird gekündigt, sofern festgestellt wird, dass ein Besatzungsmitglied
gegen eine gültige Vorschrift und/oder Gesetz der Republik Kroatien verstoßen hat, wonach
die EY frei über das Wasserfahrzeug verfügen darf, ohne dass der Kunde jeglichen Anspruch
auf Entschädigung hat. Die EY hat keinerlei Verantwortung gegenüber den zuständigen
Staatsbehörden, weil der Kunde und die Besatzungsmitglieder selbst die Verantwortung für
begangene Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten vor den zuständigen Behörden tragen.
 Die Haftung des Kunden für sämtliche während des Charters begangenen Verstöße gegen
das Schifffahrtsrecht und andere Regeln besteht auch nach Ablauf der Charterperiode.
 Falls das Wasserfahrzeug wegen Instandsetzung oder Ereignissen, die nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit der EY zurückzuführen sind, im Hafen bleiben muss, hat der Kunde
keinen Anspruch auf Entschädigung, sofern die Instandsetzung nicht mehr als ¼ der
Gesamtdauer der Unterkunft auf dem Wasserfahrzeug übersteigt. Andernfalls hat der Kunde
Anspruch auf proportionelle Entschädigung (pro rata). Es ist keine weitere Rückerstattung
durch die EY auf dieser Grundlage möglich.
 Besteht Grund zur Annahme, dass das Wasserfahrzeug an seinem Unterwasserteil während
des Charters beschädigt wurde, ist das Wasserfahrzeug in den nächstgelegenen Hafen zu
fahren, damit eine Unterwasser-Inspektion durchgeführt und das Wasserfahrzeug ggf. an
Land gekrant werden kann. Die Transportkosten für das Wasserfahrzeug sowie die Kosten
der Unterwasser-Inspektion und des Hebens sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
 Im Falle von Meeresverschmutzung beim Befüllen von Kraftstofftanks oder bei Müll- und
Abfallentsorgung außerhalb vorgeschriebener Entsorgungsstellen trägt der Kunde die
alleinige Verantwortung.
Die materielle und strafrechtliche Verantwortung für Verhaltensweisen, die gegen die hier
übernommenen Pflichten verstoßen, trägt ausschließlich der Kunde, auch nach dem Charter.
Alle Eigentums- und Nichteigentumsschäden, die durch die Verletzung der oben genannten Pflichten
durch den Kunden und seine Passagiere entstehen, werden seitens der EY von der eingezahlten
Kaution des Kunden abgezogen. Ist der Betrag der eingezahlten Kaution geringer als der entstandene
Schaden, so hat der Kunde persönlich für den jeweiligen Betragsunterschied zu haften.
STORNIERUNG DER BUCHUNG DER UNTERKUNFTSLEISTUNG AUF DEM
WASSERFAHRZEUG
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Die Stornierung einer bestätigten Buchung eines Wasserfahrzeugs durch den Kunden muss schriftlich
(per E-Mail oder eingeschriebenen Brief) an die auf den offiziellen Unternehmenswebseiten
angeführte Adresse der EY erfolgen.
Das Datum, an dem die EY eine schriftliche Stornierungsnachricht erhält, ist Grundlage für die
Berechnung der Stornokosten, und zwar wie folgt:
 Bei einer Stornierung bis zu zwei Monate vor Beginn der Dienstleistungsnutzung verrechnet
die EY 30 % des Gesamtpreises. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden auf Kosten des
Empfängers zurückgezahlt.
 Bei einer Stornierung bis zu einem Monat vor Beginn der Dienstleistungsnutzung verrechnet
die EY 50 % des Gesamtpreises. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden auf Kosten des
Empfängers zurückgezahlt.
 Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Beginn der Dienstleistungsnutzung
verrechnet die EY 100 % des Gesamtpreises, da in diesem Fall angenommen wird, dass der
Kunde auf die Nutzung der Dienstleistung nicht verzichtet und sich dementsprechend das
Recht vorbehält, eine andere Person auf die Wasserfahrzeugnutzung zu verweisen.
 Bei einer Stornierung nach Übernahme des Wasserfahrzeugs behält die EY 100 % des
Gesamtpreises und belastet den Kunden mit allen Kosten, die aus der Stornierung entstehen
können.
Falls der Kunde, der die Buchung eines Wasserfahrzeugs storniert, bei der Stornierung
ausschließlich selbst einen neuen Nutzer für dieselbe Buchung findet, der bereit ist, seine Rechte
und Pflichten zu übernehmen, verrechnet die EY dem Kunden nur den Preisunterschied zwischen
dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem mit dem neuen Nutzer vereinbarten tatsächlichen Preis.
Bei Änderungen und Nichtdurchführung bezahlter Dienstleistungen oder eines Teils der
Dienstleistungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorismus,
Sanitärprobleme, Naturkatastrophen, Intervention der zuständigen Behörden u. Ä.), ist jegliche
Haftung der EY ausgeschlossen.
WASSERFAHRZEUGÜBERNAHME (CHECK-IN)
Die EY ist verpflichtet, dem Kunden ein technisch einwandfreies und komplett ausgerüstetes
Wasserfahrzeug mit vollem Kraftstofftank in einem sauberen und ordentlichen Zustand fahrbereit zu
übergeben.
Falls aus irgendeinem Grund, der nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die EY das gebuchte
Wasserfahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Kunden übergeben kann,
hat die EY innerhalb von 24 Stunden ein anderes Wasserfahrzeug mit ähnlichen Eigenschaften dem
Kunden zur Verfügung zu stellen. Sollte die EY dieser Pflicht nicht nachkommen, ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die Rückerstattung sämtlicher geleisteten Zahlungen zu
fordern. Entscheidet sich der Kunde auch nach der vereinbarten Übergabefrist (24 Stunden) auf ein
Ersatzwasserfahrzeug zu warten, hat er ebenfalls die Möglichkeit, eine Rückerstattung in Höhe des
Wertes der täglichen Wasserfahrzeugnutzung für die Tage, an denen er das Wasserfahrzeug nicht zur
Verfügung hatte, zu fordern (Vertragsstrafe). Die Haftung der EY für einen höheren Betrag als den des
vereinbarten Preises für das Wasserfahrzeug wird ausgeschlossen, und der Kunde hat keinen
Anspruch auf Entschädigung bei Unmöglichkeit der Übergabe des vereinbarten Wasserfahrzeugs zur
vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort.
Sollte der Kunde das Wasserfahrzeug innerhalb von 48 Stunden ab dem vereinbarten
Übernahmezeitpunkt ohne vorherige Ankündigung nicht übernehmen, ist die EY berechtigt, den
Wasserfahrzeugnutzungsvertrag ausschließlich zu Lasten des Kunden einseitig zu kündigen, wobei
der Kunde keinen Anspruch auf jegliche nachträglichen Geldforderungen auf Grundlage der
Vertragskündigung hat.
Der Kunde ist bedingungslos verpflichtet, einen Kautionsbetrag als Garantie für die Deckung jeglicher
bei der Nutzung des Wasserfahrzeugs entstandenen Verluste oder Schäden, die nicht durch die
Versicherungspolice gedeckt sind, bei der EY zu hinterlegen. Die Kaution wird in bar oder über ein
POS-Gerät mit automatischer Vorautorisierung hinterlegt.
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Falls der Kunde aus irgendeinem Grund die verbindliche Kaution nicht hinterlegen will oder kann,
behält sich die EY das Recht vor, den Vertrag zu Lasten des Kunden zu kündigen und den gesamten
bereits eingezahlten Betrag für die Unterkunftsleistung zu behalten.
Die Kaution wird dem Kunden in vollem Umfang zurückgezahlt, nachdem ein Vertreter der EY
festgestellt hat, dass das Wasserfahrzeug zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort ordentlich
und unbeschädigt mit vollen Kraftstofftanks zurückgegeben wurde, und sofern keine mit der Nutzung
des Wasserfahrzeugs durch den Kunden verbundenen Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden
bestehen oder angekündigt wurden.
Bei grober Fahrlässigkeit, bzw. bei Beschädigung des Wasserfahrzeugs und/oder der Ausrüstung
sowie im Falle des Verlustes eines oder mehrerer Wasserfahrzeugteile sind alle Kosten vom Kunden
zu tragen. Die EY behält einen Betrag der Kaution, der den Kosten der Instandsetzung, der
Anschaffung und/oder des Kaufs von Ausrüstung oder einzelner Wasserfahrzeugteile entspricht. Ist
das weitere Mieten des Wasserfahrzeugs aufgrund der Beschädigung/des Verlustes des
Wasserfahrzeugs bzw. der Ausrüstung unmöglich, behält die EY auch einen Betrag der Kaution, der
dem entgangenen Gewinn entspricht. Die Kaution ist verbindlich, auch wenn das Wasserfahrzeug mit
einem von der EY beauftragten Skipper gemietet wird.
Anstelle einer regelmäßigen Kaution kann sich der Kunde für die Zahlung einer Damage Waiver
(Verzicht bei Unfallschäden) entscheiden, wobei er den Dienstleister EY spätestens eine Woche vor
Charterbeginn darüber benachrichtigen muss.
Eine Damage Waiver ist ein nicht erstattungsfähiger Betrag, den der Kunde auf das Bankkonto der EY
(Transaktion) oder im Stützpunkt mit Kreditkarte oder in bar (nur in HRK – kroatische Kuna) zahlt.
Wenn der Kunde die Damage Waiver zahlt, ist er nicht verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen. Von
der Damage Waiver wird Folgendes nicht eingeschlossen: Treibstoffkosten, verstopfte Toilette,
vorsätzliche Fahrlässigkeit, Vandalismus, Verlust des Schlauchbootes, Verlust des Außenbordmotors,
Verlust des Ankers und der Kette, zerrissene Segel (wegen Fahrlässigkeit) und beschädigter
Gennaker.
Die Damage Waiver ist bei Regatten ausgeschlossen!
Bei der Übernahme des Wasserfahrzeugs (Check-in) verpflichtet sich der Kunde, den allgemeinen
Zustand des Wasserfahrzeugs und der Ausrüstung zu testen und sorgfältig zu überprüfen sowie
festzustellen, ob der tatsächliche Zustand der Ausstattung und Ausrüstung der aktuellen
Übergabeliste entspricht. Etwaige verdeckte Mängel des Wasserfahrzeugs und/oder der Ausrüstung,
die der EY bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs nicht bekannt sein konnten, sowie nach der
Übergabe des Wasserfahrzeugs entstandene Mängel und Defekte, die die EY nicht vorhersehen
konnte, berechtigen den Kunden nicht zu einer Reduzierung des Charterpreises. Eventuelle
Beschwerden werden ausschließlich in Schriftform vor Abreise eingelegt.
Nicht-Übereinstimmung der Ausrüstung und Ausstattung des Wasserfahrzeugs mit der
Ausstattungsliste, die der Kunde bei der Buchung erhalten hat, bildet keine Grundlage für die
Forderung einer Reduzierung des vereinbarten Preises oder für eine Entschädigung – vorausgesetzt
dass die Sicherheit der Schifffahrt nicht beeinträchtigt ist.
Das Wasserfahrzeug wurde dem Kunden mit allen gültigen zum Mieten erforderlichen Unterlagen
(Genehmigung, Anmeldung...) sowie mit anderen Anhängen aus dem Schiffsordner (Liste der
Hafenbehörden, Tankstellen...) zur Nutzung übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, alle erhaltenen
Unterlagen mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und diese bei der Rückgabe des Wasserfahrzeugs
an die EY unbeschädigt zurückzugeben.
Falls der Kunde während des Charters übernommene Dokumente oder Teile davon verliert oder
beschädigt, behält sich die EY das Recht vor, ohne vorherige Zustimmung des Kunden eine einmalige
Geldstrafe in Höhe von EUR 100,00 über ihn zu verhängen. Der genannte Betrag wird von der
Kaution abgezogen, wobei für die Berechnung der Mittelkurs der Kroatischen Nationalbank am Tag
der Zahlung verwendet wird.
Defekte, Abweichungen der Instrumente oder ähnliche Probleme mit der Ausrüstung und Ausstattung
berechtigen den Kunden nicht dazu, das Check-in abzulehnen, die Reise zu stoppen und
Rückerstattung des eingezahlten Preises und/oder der Kaution zu verlangen, vorausgesetzt dass
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klassische Methoden eine ordentliche Navigation und die Sicherheit des Wasserfahrzeugs und der
Besatzung eine gute Schifffahrt gewährleisten.
Die EY ist berechtigt, die Übergabe des Wasserfahrzeugs in den alleinigen Besitz des Kunden zu
verweigern, sofern:
 die Unterkunft nicht zur Gänze bezahlt wurde,
 der Kunde keine Kaution oder deren Sicherung hinterlegt hat,
 der Kunde nicht alle erforderlichen Dokumente (Reisepass oder Personalausweis, vom
kroatischen Ministerium für Meer anerkannter Bootsführerschein, Lizenz für VHF/GMDSS)
besitzt,
 während des Check-ins oder der Probefahrt festgestellt wird, dass der Skipper nicht die
erforderlichen Qualifikationen für diese Aufgabe hat.
Zur Verlängerung der Unterkunftsleistung auf dem Wasserfahrzeug muss der Kunde die EY darüber
benachrichtigen, in den vereinbarten Hafen zurückfahren und eine schriftliche Genehmigung der EY
für einen neuen Zeitpunkt und Ort der Wasserfahrzeugrückgabe beantragen. Die vereinbarte
Unterkunftsleistung auf dem Wasserfahrzeug gilt erst dann als verlängert, wenn der Kunde die
schriftliche Genehmigung für die Verlängerung der Dienstleistung von der EY übernommen hat.
PFLICHTEN DES SKIPPERS
Falls der Kunde die Rolle des Skippers übernehmen will, muss er über erforderliche nautische
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen sowie einen gültigen Bootsführerschein für das offene Meer und
ein GMDSS-Zertifikat besitzen. Bei fehlenden Bestätigungen, Kenntnissen oder Fähigkeiten ist der
Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass das Wasserfahrzeug ausschließlich von einem
Besatzungsmitglied gesteuert wird, das diese besitzt. Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung
der Schifffahrt ist die EY berechtigt, das zum Skipper ernannte Besatzungsmitglied aufzufordern,
seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu demonstrieren. Der Zeitaufwand für die Prüfung ist in der
vereinbarten Nutzungsdauer des Wasserfahrzeugs beinhaltet.
Sollte die EY während der Prüfung feststellen, dass der Kunde bzw. der vom Kunden ernannte
Skipper nicht über ausreichend Kenntnisse, Erfahrung und/oder eine gültige Schifffahrtsgenehmigung
verfügt, wird die EY der Besatzung einen professionellen Skipper gegen einen Zuschlag gemäß der
offiziellen Preisliste anschließen. Bei einer Ablehnung des erteilten Skippers durch den Kunden ist die
EY berechtigt, das Auslaufen zu verweigern, den Vertrag ausschließlich zu Lasten des Kunden zu
kündigen und den gesamten eingezahlten Betrag des Charterpreises einzubehalten. Anspruch des
Kunden auf Entschädigung wird dabei ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die EY bei der Buchung darüber zu benachrichtigen, ob er Skipperdienste
benötigen wird.
WASSERFAHRZEUGRÜCKGABE (CHECK-OUT)
Der Kunde ist verpflichtet, das Wasserfahrzeug zur vereinbarten Zeit, spätestens bis 9:00 Uhr
morgens am letzten Tag des vereinbarten Nutzungszeitraums, in den im Vertrag festgelegten
Zielhafen zurückzufahren, und zwar im ordentlichen und sauberen Zustand, mit vollem Kraftstofftank
und fahrbereit, d. h. im gleichen Zustand, wie es übernommen wurde. Der Kunde verpflichtet sich,
seinen Abfall vom Wasserfahrzeug zu entfernen und ihn vorschriftsmäßig in der Marina zu entsorgen.
Falls aus irgendeinem Grund während der Reise die Weiterfahrt unmöglich und/oder das
Überschreiten des vereinbarten Rückkehrtermins unvermeidlich wird, sind wegen weiterer
Anweisungen sowohl der Stützpunktleiter als auch die EY zu benachrichtigen. Ungünstige
Wetterbedingungen rechtfertigen nicht ein Überschreiten des vereinbarten Rückkehrtermins.
Bei einer Überschreitung des vereinbarten Rückkehrtermins garantiert der Kunde, bei jeder
Verspätung von bis zu 12 Stunden zusätzlich 2 % des Charterpreises für jede Stunde Verspätung zu
zahlen. Bei über 12 Stunden Verspätung ist der Kunde verpflichtet, den täglichen Preis für die
Wasserfahrzeugnutzung für jeden folgenden angefangenen Kalendertag zu zahlen. Sämtliche Kosten,
die für die EY durch eine verspätete Wasserfahrzeugrückgabe entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
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Abweichungen von dieser Vorschrift sind möglich, jedoch nur bei vorheriger Vereinbarung zwischen
dem Kunden und der EY.
Wird das Wasserfahrzeug in einen Hafen zurückgefahren, der nicht als Zielhafen vereinbart wurde,
behält sich die EY das Recht vor, sämtliche aus der Schiffsüberführung bis zum vereinbarten
Zielhafen entstandenen Kosten und die Vertragsstrafe in Höhe von 2 % des vereinbarten Preises für
jede Stunde Verspätung sowie einen Schadensersatz für alle durch die Versicherungspolice nicht
gedeckten Schäden, die während der Überführung entstanden sind, in erster Linie von der Kaution
abzuziehen. Sollten die Kosten und die Vertragsstrafe den Kautionsbetrag überschreiten, verpflichtet
sich der Kunde den Preisunterschied unverzüglich zu begleichen.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Vertreter der EY alle etwaigen Mängel und Schäden anzumelden.
Falls Schäden am Unterwasserteil des Wasserfahrzeugs entstanden sind oder ein Verdacht darauf
besteht, ist eine genaue Prüfung des Wasserfahrzeugs durch Taucher oder mithilfe eines Krans
erforderlich. Die EY entscheidet darüber, wie die Prüfung durchzuführen ist, und die Kosten sind vom
Kunden zu tragen.
Falls der Kunde versucht, einen während der Nutzung des Wasserfahrzeugs aufgetretenen Schaden
oder Verlust zu verbergen, ist er verpflichtet, der EY eine Geldstrafe in Höhe von EUR 200,00 und
eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu zahlen. Für die Berechnung wird der Mittelkurs
der Kroatischen Nationalbank am Tag der Zahlung verwendet. Die EY wird die Kraftstoffnachfüllung
sowie die Nachfüllungsdienstleistung in Höhe von EUR 50,00 in Rechnung stellen (für die Berechnung
wird der Mittelkurs der Kroatischen Nationalbank am Tag der Zahlung verwendet), wenn der Kunde
das Wasserfahrzeug nicht mit vollen Tanks zurückgibt. Sollte das Wasserfahrzeug unordentlich und
verschmutzt zurückgegeben werden, wird die EY die Kosten der speziellen Reinigung und die durch
die Buchung einer Reinigungsdienstleistung entstandenen Bearbeitungskosten von der Kaution
abziehen. Nach der Übergabe des Wasserfahrzeugs erfolgt eine Prüfung des Allgemeinzustands des
Wasserfahrzeugs und der Ausrüstung sowie ein Vergleich der angetroffenen Ausstattung und
Ausrüstung mit der Ausstattungsliste durch einen Vertreter der EY (Check-out).
VERSICHERUNG DES WASSERFAHRZEUGS
Das Wasserfahrzeug ist gegen Schäden gegenüber Dritten und Schäden, die von Dritten verursacht
werden (Haftpflicht), versichert. Das Wasserfahrzeug verfügt außerdem über eine Kaskoversicherung
für Risiken gemäß Versicherungspolice in Höhe des angemeldeten Wertes des Wasserfahrzeugs.
Gemäß den Versicherungsbedingungen deckt die abgeschlossene Kaskoversicherung Schäden,
deren Kosten den Kautionsbetrag übersteigen, doch Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe
Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind hiervon ausgenommen.
Die EY haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums des Kunden oder anderer
Besatzungsmitglieder sowie für an Bord, im Betriebsfahrzeug oder im Büro der EY befindliches und
zur Aufbewahrung übergebenes fremdes Eigentum. Mit Leistung der erforderlichen Anzahlung und
Annahme der Allgemeinen Bedingungen des Charters verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche
auf Schadensersatz gegenüber der EY, die im Zusammenhang mit Verlust und/oder Beschädigung
von eigenem und/oder fremdem Eigentum stehen.
Sämtliche Schäden und/oder Verluste sind der EY sofort nach ihrem Auftreten zu melden. Bei
größeren Havarien sowie bei Beteiligung mehrerer Wasserfahrzeuge muss der Vorfall auch der
zuständigen Hafenbehörde gemeldet werden und es müssen von ihr entsprechende Unterlagen
beantragt werden, die dem Versicherer nachträglich zu übergeben sind. Möglicherweise werden durch
die Versicherungspolice gedeckte Schäden, die der EY, den zuständigen Behörden bzw. dem
Versicherer nicht unverzüglich gemeldet wurden und für welche gewisse erforderliche Unterlagen
fehlen, gemäß den Versicherungsbedingungen nicht anerkannt; in diesem Fall haftet für die Schäden
in voller Höhe ausschließlich und persönlich der Kunde.
Bei einer Beschädigung des Wasserfahrzeugs werden die Kosten gemäß den gültigen Bedingungen
der Kaskoversicherung nur bis zum Kautionsbetrag vom Kunden getragen. Kosten sämtlicher
Beschädigungen des Wasserfahrzeugs und/oder der Ausrüstung, die durch grobe Fahrlässigkeit
und/oder Verlust eines oder mehrerer Ausrüstungsteile entstehen, werden ausschließlich vom Kunden
in voller Höhe getragen.
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Segel sind nicht versichert, weshalb durch ihre Beschädigung entstandene Kosten vom Kunden
getragen werden. Der Kunde haftet nur dann nicht, wenn die Schäden an den Segeln durch
natürlichen Verschleiß oder durch Mastbruch entstanden sind.
Der Kunde haftet für Beschädigungen des Motors durch Mangel an Motoröl, weil solche
Beschädigungen nicht durch die Versicherung abgedeckt werden, sowie für sämtliche durch
Motorbeschädigung entstandene Kosten.
WÄHREND DES CHARTERS ENTSTANDENE SCHÄDEN
Sämtliche Schäden oder Mängel, die entstanden oder aufgetreten sind, während das Wasserfahrzeug
unter Verantwortung des Kunden war (während der Nutzung der Unterkunftsleistung), und die nicht
mit der Amortisation des Wasserfahrzeugs verbunden sind, werden persönlich vom Kunden beglichen.
Vor der Instandsetzung oder Anschaffung hat der Kunde unverzüglich die EY zu kontaktieren und sich
mit ihr über die technische Rechtfertigung der notwendigen Instandsetzung und den Schadensersatz
abzustimmen.
Sämtliche Schäden oder Mängel, die entstanden oder aufgetreten sind, während das Wasserfahrzeug
unter Verantwortung des Kunden war, und die mit der Amortisation des Wasserfahrzeugs verbunden
sind, werden von der EY beglichen. Vor der Instandsetzung hat sich der Kunde mit der EY über die
finanzielle und technische Rechtfertigung der notwendigen Instandsetzung abzustimmen. Der Kunde
begleicht die Rechnung am Ort und verpflichtet sich, sie aufzubewahren, damit sie bei der Übergabe
des Wasserfahrzeugs zur Gänze rückerstattet werden kann.
Die EY übernimmt keinerlei Haftung bezüglich der Montage und Verwendung des
Sicherheitsnetzwerks auf dem Wasserfahrzeug. Der Kunde erklärt, sich dessen bewusst zu sein, dass
er das Sicherheitsnetzwerk ausschließlich auf eigene Verantwortung verwendet.
Der Kunde verpflichtet sich, die EY über alle Brüche und Beschädigungen sofort nach ihrem Auftreten
und ungeachtet der Ursache zu benachrichtigen. Die EY wird den Kunden in die Art und Weise der
Ausführung notwendiger Arbeiten und/oder des Ausrüstungswechsels einweisen. Der Kunde trägt die
Kosten im Falle unbefugter Reparaturen und Ersetzungen von Ausrüstungsteilen.
BESCHWERDEN
Ist der Kunde der Ansicht, dass die Dienstleistungen seitens der EY unvollständig und/oder qualitativ
unzureichend waren, so ist er berechtigt, Beschwerde einzulegen. Der Kunde kann eine proportionelle
Entschädigung fordern, nur wenn er bei der Rückgabe des Wasserfahrzeugs (Check-out) eine
schriftliche Beschwerde einlegt und sämtliche entsprechenden Unterlagen beifügt. Die schriftliche
Beschwerde muss von beiden Parteien unterschrieben werden: dem Kunden sowie einem Vertreter
der EY. Nachträglich eingereichte und unvollständig dokumentierte Beschwerden wird die EY nicht in
Betracht ziehen. Die EY ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt der Beschwerde eine
schriftliche Stellungnahme zur eingereichten Beschwerde abzugeben. Die EY kann mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Kunden die Frist zur Abgabe der Stellungnahme zur Beschwerde um
höchstens 7 Tage verlängern, um bei Personen, die direkt oder indirekt mit der Beschwerde in
Verbindung stehen, Informationen einzuholen und den Inhalt der Beschwerde zu überprüfen.
Der Kunde verzichtet auf Vermittlung jeglicher anderen Personen, auf Schlichtung des Vereins
kroatischer Reiseagenturen (UHPA) oder eines Gerichts sowie auf Informationsvergabe an die
Presse, bis die EY eine Stellungnahme zur Beschwerde abgibt.
Die Höchstentschädigung aufgrund einer Beschwerde entspricht dem Betrag des reklamierten
Dienstleistungsteils und kann weder bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen noch den
Gesamtbetrag des Charters umfassen. Daher wird ein Anspruch des Kunden auf Ersatz immateriellen
Schadens ausgeschlossen.
Die EY haftet nicht für ungünstige Wetterbedingungen, Meeressauberkeit und Meerestemperatur in
Zielorten sowie für jegliche ähnlichen Situationen und Ereignisse, die die Unzufriedenheit des Kunden
zur Folge haben können, jedoch nicht unmittelbar die Qualität des gemieteten Wasserfahrzeugs
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betreffen (verschmutztes Meer, schlechtes Wetter, schlecht eingerichtete Strände, zu großes
Gedränge, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Besatzungsmitglieder u. Ä.).
RECHTLICHE BEDINGUNGEN
Bei Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb vereinbart. Die Parteien werden dazu
aufgefordert, ihre Streitigkeiten friedlich und einvernehmlich beizulegen. Sofern dies nicht möglich ist,
haben sie das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Die Allgemeinen Bedingungen treten in Rechtskraft am Tag ihrer Veröffentlichung auf der offiziellen
Unternehmenswebsite (http://www.euroyacht.hr) und gelten am Tag der Veröffentlichung als
zugänglich für Dritte.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen für Charter sind nur in
Schriftform möglich und gültig. Durch die Bestätigung der Buchung und die Einzahlung des
vereinbarten Preises erklärt sich der Kunde mit den oben genannten Bedingungen einverstanden,
ungeachtet dessen, ob er diese gelesen und verstanden hat. Die Allgemeinen Bedingungen und
Reiseanweisungen schließen sämtliche bisherigen Bedingungen und Reiseanweisungen aus.
Die Allgemeinen Bedingungen sind ohne Ausnahme für alle Kunden verbindlich, unabhängig davon,
ob sie die Buchung unmittelbar über die EY oder über eine autorisierte Agentur bestätigt haben. Kein
Kunde kann sich darauf berufen, dass er mit den Allgemeinen Bedingungen nicht vertraut war
und/oder diese nicht verstanden hat.
DATENSCHUTZ
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum
freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),
werden die Grundsätze dieser Verordnung (nachfolgend „Verordnung“) von der EY zur Gänze
angewandt.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person beziehen („betroffene Person“); als identifizierbar wird eine natürliche Person
angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem
Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder
mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen,
psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind,
identifiziert werden kann.
Die EY erhebt, verwendet, leitet weiter und verarbeitet anderweitig im Rahmen ihrer Tätigkeit
personenbezogene Daten ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner sowie anderer Personen,
die direkt oder indirekt identifizierbar sind (nachfolgend „betroffene Personen“).
Je nach der Natur des gemeinsamen Geschäftes oder einer anderen Beziehung kann die EY über
verschiedene personenbezogene Daten der betroffenen Personen verfügen. Dies umfasst
Identifikations- und Kontaktdaten, Finanzdaten, Transaktionsdaten, Daten über vereinbarte
Dienstleistungen und Produkte, Rechnungen, an die EY gerichtete Korrespondenz sowie
dokumentierte Daten (z. B. Kopie des Personalausweises, des Reisepasses, der Bescheinigung über
die Fachausbildung, der Kreditkarte u. Ä.) und öffentlich zugängliche Daten.
Die EY verarbeitet personenbezogene Daten und darf sie nur für diejenigen Zwecke verwenden, für
die sie erhoben wurden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur in dem Umfang zulässig,
in dem mindestens einer der folgenden Grundsätze erfüllt wird:
 die Verarbeitung ist notwendig, um den gesetzlichen Pflichten der EY nachzukommen,
 die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, in dem die betroffene Person
eine Vertragspartei ist, oder um auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss eines
Vertrags aus dem Tätigkeitsbereich der EY bestimmte Handlungen zu unternehmen,
10
 die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Geschäftsinteressen der EY oder eines
Dritten notwendig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der
betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen,
 die betroffene Person hat ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Die EY verpflichtet sich, personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben
und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise zu verarbeiten, sie für festgelegte,
eindeutige und legitime Zwecke zu erheben und sie nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu
vereinbarenden Weise weiterzuverarbeiten, wobei die Weiterverarbeitung für keine im öffentlichen
Interesse liegenden Archivzwecke, wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecke oder
statistischen Zwecke bestimmt ist.
Die von der EY legitim verarbeiteten Daten werden von der betroffenen Person während der
Begründung und Dauer der Geschäftsbeziehung, bei Gesprächen mit der betroffenen Person in der
Geschäftsstelle der Agentur, bei der Nutzung der EY-Webseiten, in E-Mails, Briefen und anderen
Dokumenten, bei Abschluss von Arbeitsverträgen mit EY-Mitarbeitern sowie bei anderen Geschäften,
für welche die EY befugt ist, erhoben.
In Fällen, in denen personenbezogene Daten nicht direkt von der betroffenen Person erhalten wurden,
verpflichtet sich die EY gegenüber der betroffenen Person, ihr zusätzlich Informationen über die
jeweiligen Kategorien personenbezogener Daten, die Quelle der personenbezogenen Daten und die
Frage, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, zur Verfügung zu stellen.
Die angeführten Informationen werden der betroffenen Person innerhalb einer angemessenen Frist, in
Abhängigkeit von der jeweiligen Situation, zur Verfügung gestellt.
In bestimmten Situationen kann die EY eine Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung
personenbezogener Daten zu bestimmten Zwecken beantragen. Beruht die Verarbeitung
personenbezogener Daten der betroffenen Person auf einer Einwilligung, so kann die betroffene
Person ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, doch dadurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht beeinflusst. Der Widerruf der Einwilligung
ist auf gleiche Weise wie deren Erteilung möglich.
Grundrechte der betroffenen Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden:
 das Recht, über die Erhebung und jede weitere Verarbeitung personenbezogener Daten,
unterrichtet zu werden,
 das Recht, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen
und das Einstellen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen,
 das Recht auf Einsicht in personenbezogene Daten, die in Datensammlungen enthalten sind,
 das Recht auf Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von in Datensammlungen enthaltenen
personenbezogenen Daten, falls diese falsch oder unvollständig sind,
 das Recht, die Datenverarbeitung zu Marketingzwecken zu verweigern,
 das Recht auf Einspruch bei der zuständigen Regulierungsbehörde,
 das Recht auf Einspruch gegen die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, in
welchem Fall die EY die Daten nicht mehr verarbeiten darf, es sei denn, sie kann zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die durch die vorstehende
Verordnung oder die Rechtsvorschriften der Republik Kroatien vorgeschrieben sind und die
die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten
unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten
unverzüglich zu löschen, sofern einer der in Artikel 17 der Verordnung festgelegten Gründe zutrifft
(Recht auf Vergessenwerden).
Sofern die EY über eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der betroffenen Person verfügt,
kann die EY personenbezogene Daten verwenden, um die betroffene Person über ihre Produkte,
Dienstleistungen und Angebote zu informieren, die ihrer Einschätzung nach der betroffenen Person
11
wichtig oder interessant sein könnten. Die EY ermöglicht es der betroffenen Person, sie jederzeit
aufzufordern, das Senden von Marketingnachrichten einzustellen.
Die EY ist verpflichtet, personenbezogene Daten der betroffenen Person gemäß besonderen
Rechtsvorschriften zu speichern, die eine kürzere bzw. längere Speicherpflicht bestimmter
Datenkategorien regeln. Die EY ergreift gemäß ihren objektiven Möglichkeiten entsprechende
technische und organisatorische Maßnahmen, um den erforderlichen Schutz personenbezogener
Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Rechner (Server und
Arbeitsplatzrechner), Netzwerke und Kommunikationsverbindungen sowie Anwendungen.
Nur befugte Mitarbeiter der EY, die mit den Vertraulichkeitsanforderungen der Daten vertraut sind,
sind an der Datenverarbeitung beteiligt. Es ist ihnen untersagt, diese Daten für persönliche Zwecke zu
nutzen oder sie unbefugten Personen zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang gelten als
unbefugte Personen auch Mitarbeiter, die den Zugang zu diesen Daten für die Erledigung ihrer
Arbeitspflicht nicht benötigen. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung kann sich die betroffene Person, falls sie Fragen in Bezug
auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch die EY hat oder Einspruch gegen die
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen möchte, an die EY über ihre offizielle Anschrift
oder öffentliche E-Mail-Adresse info@euroyacht.hr schriftlich wenden. Die EY verpflichtet sich, alle
Einsprüche und Anfragen bezüglich der personenbezogenen Daten des
Anfragestellers/Einspruchsführers schnellstmöglich zu bearbeiten.
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