CHARTERBEDINGUNGEN (SY)

1. Der Preis schließt ein: Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen, Versicherung der Yacht, Betreuung im Stützpunkt.
2. Wünscht der Kunde eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach den Dispositionsmöglichkeiten des Vercharterers erfolgen.
3. Die Anzahlung der Nutzungsgebühr ist mit der Unterzeichnung dieses Vertrages fällig. Der Kunde verbürgt sich, die Summe gemäß umseitigen Bedingungen zu zahlen und den Betrag der Kaution spätestens am Tage der Übernahme der Yacht zu hinterlegen. Bei verspätetem Eingang der Anzahlung kann der Vercharterer vom Vertrag zurücktreten. Bei Annullierung durch den Kunden, die schriftlich zu erklären ist, kann der Vercharterer angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und aus anderweitiger Verwendung des Mietgegenstandes sich ergebende Einnahmen berücksichtigt. Die Höhe des Ersatzes richtigt sich nach der Nutzungsgebühr. In der Regel belaufen sich diese Kosten auf:
50% bei Stornierung bis 30 Tage vor vereinbarter Übergabe
100% bei Stonierung ab 29. Tag vor vereinbarter Übergabe. Gelingt es dem Vermittler, die Yacht anderweitig für den kompletten Zeitraum zu vermieten, werden die eingezahlten Beträge abzüglich einer Unkostenpauschale von 20% (vom Charterpreis) und einem evtl. Mindererlös zurückgezahlt
4. Die Nutzungsgebühr verbleibt dem Vercharterer, ob der Kunde die Yacht während der Nutzungsdauer benützt hat oder nicht.
5. Falls auf Grund einer Havarie während des vorhergehenden Einsatzes der Yacht oder irgendeiner Verhinderung der Vercharterer die vorgesehene Yacht nicht spätestens 48 Stunden nach dem abgemachten Termin zur Verfügung stellen kann, hat dieser das Recht und die Pflicht, ihm ein ähnliches Schiff mit der gleichen Kojenzahl zu übergeben oder ihm die Nutzungsgebühren zurückzuzahlen, ohne daß der Kunde Schadenersatz verlangen kann. Beim verspätetem Übergabebeginn (ab 5 Std. nach dem im Vertrag genannten Beginn) wird die anteilige Nutzungsgebühr zurückerstattet.
6. Der Vercharterer verpflichtet sich, folgende Versicherungen abzuschließen:
a) gesetzliche Haftpflicht
b) Vollkasko mit Selbstbeteiligung je Schadensfall
Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Persönliche Effekten sind nicht versichert. Die Versicherung, der Vercharterer oder der Vermittler haften nicht für Unfallschäden, die auf dem Schiff reisende Personen erleiden.
7. Alle Brennstoffe gehen zu Lasten des Kunden: Öl, Benzin, Diesel, Batterien (Radio etc.)
8. Der Kunde muß im Besitz des für die Yacht vorgeschriebenen Führerscheins sein und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zur Führung der Yacht besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, nur so viele Personen an Bord zu nehmen, wie für die Yacht zugelassen sind. Er verpflichtet sich, diese nur zur Sportschiffahrt im Rahmen der gültigen Schiffahrts- und Zollgesetze zu benutzten, unter Ausschluß jeder Art von Handel, Berufsfischerei, Vermietung, Transport, Regatta oder Ähnliches. Das Verlassen der Hoheitsgewässer ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vercharterers gestattet. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften ist der Kunde allein zuständig gegenüber See- und Zollämtern, Strafverfolgungs- und allen anderen Justiz- und sonstigen Behörden, insbesondere auch im Falle einer durch ihn hervorgerufenen Beschlagnahmung des Mietgegenstands und zwar in allen Fällen, insbesondere auch bei unbewußter Schuld. Der Kunde ist verpflichtet, täglich den Ölstand der Maschine zu kontrollieren. Der Kunde haftet dem Vercharterer und Vermittler für sämtliche durch Verletzung o.g. Vorschriften und Verhaltensregeln entstehenden Schäden und Aufwendungen. Der Kunde wird andere Yachten, sowie auch die Charteryacht selbst, nur im Notfall schleppen lassen, dann aber mit eigener Trosse, um spätere Bergungskosten und Ansprüche so niedrig wie möglich zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, Grundberührungen zu vermeiden, und wenn erfolgt, auf jeden Fall der Charterstation zu melden. Bei Meldung gefährlicher Wetter- und Seeverhältnisse (auf jeden Fall bei Winden ab 7 Bft) darf der Kunde den schützenden Hafen nicht verlassen bzw. muß er den nächstgelegenen Schutzhafen oder eine geeignete Ankerbucht aufsuchen. Vor offener Küste darf nicht ohne Aufsicht geankert werden bzw. muß sichergestellt werden, daß bei drohender Gefahr unmittelbar die Yacht fortgezogen werden kann.

9. Der Kunde hat innerhalb der für seine Rückkehr vorgesehenen Frist in den Ausgangshafen zurückzukehren und dem Beauftragten des Vercharterers seine Anwesenheit mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle aus nicht rechtzeitiger Rückgabe der Yacht entstehenden Aufwendungen und Schäden, sofern diese schuldhaft verursacht wurden und verpflichtet sich, dem Vercharterer die doppelte Tagesmiete einschließlich des Verdienstausfalls sowie eine Unkostenentschädigung infolge der Verspätung zu zahlen.
Meteorologische Ereignisse, wie sie erfahrungsgemäß vorkommen können, müssen durch eine flexible Törnplanung einkalkuliert werden und schließen die Erhebung von Schadensersatz nicht aus.
10. Die Yacht wird dem Kunden an Hand der Inventarliste seetüchtig und in einwandfreiem Zustand übergeben. Für die Gangbarkeit elektronischer Instrumente und für den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern kann keine Haftung übernommen werden. Der Kunde muß die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand und Funktion zurückgeben.Wenn der Zustand bei der Rückgabe zufriedenstellend ist, wird die Kaution zurückgegeben. Eventuelle Wiederherstellung und Säuberung geht zu Lasten des Kunden.
11. Bei normalen Verschleißschäden bis EUR 50.- ist der Kunde berechtigt, Reparaturen in eigener Initiative durchzuführen. Diese Auslage wird bei Vorlage der Rechnung erstattet. Bei allen Reparaturen über EUR 50.- muß der Kunde den Vercharterer oder seinen Beauftragten um Rat und Genehmigung fragen.
12. Im Falle von schwerer Havarie (Zusammenstoß, Leckage, Brand, etc.), Diebstahl und Schäden über EUR 250.- muß der Kunde ein Protokoll durch einen amtlichen Sachverständigen anfertigen lassen und zwingend den Vercharterer oder seinen Beauftragten benachrichtigen und seine Weisungen verlangen. Bei Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Falls der Kunde diese von der Versicherung vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt, kann er zur gesamten Zahlung der durch Havarie oder Diebstahl verursachten Ausgaben herangezogen werden. Vorstehendes gilt auch bei Beschlagnahmung .
13. Nutzungsausfall auf Grund sich plötzlich ereigneter Schäden während der Nutzungsdauer berechtigt nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der ganzen oder teilweisen Nutzungsgebühr. Es ist notwendig, daß der Kunde rechtzeitig vor Törnbeginn Führerschein- und Reisepaßkopien, Crewlisten, etc. an den Stützpunkt zur Vorbereitung der Fahrgenehmigung schickt. Vercharterer und Vermittler tragen keine Verantwortung, wenn diese Unterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sind und so der Kunde wegen fehlender Auskünfte nicht oder verspätet auslaufen kann.
14. Falls ein kleiner Schaden die Weiterfahrt der Yacht nicht behindert, muß der Kunde den Stützpunktleiter telefonisch benachrichtigen oder mindestens 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für den nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.
15. Untervermietung und Verleih sind verboten.
16. Der Kunde hat die Pflicht, das Logbuch gewissenhaft zu führen.
17. Bei Rechen- und Tippfehlern des umseitigen Vertrages (z.B. Charterpreis) haben der Vercharterer und der Kunde das Recht und die Pflicht, den Vertrag gemäß gültigem Tarif zu korrigieren, ohne daß die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
18. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des kroatischen Rechts, als Gerichtstand gilt der Sitz der Charterfirma.
19. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so wird die ungültige Regelung durch eine Bestimmung ersetzt, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit. Mündliche Abmachungen sind ungültig; Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Vercharterers gültig.

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