Ankunft am Basis Standort
Dies ist der Moment, an dem Ihr Ihr Urlaub beginnt... Sie müssen unbedingt den Chartervertrag für Ihr Boot, den Voucher, Ihren Bootsführerschein, die UKW-Lizenz sowie Ihre persönlichen Dokumente bei sich haben. Es ist sehr wichtig, die geschätzte Ankunftszeit im Voraus anzugeben, damit wir die Einbootung entsprechend, so früh wie möglich, arrangieren können. Genereller Check-in ist in der Regel ab 16.00 Uhr. Nach Ankunft an der Basis, sollten Sie zuerst in unser Büro kommen, um die letzten Formalitäten zu erledigen. Sie müssen den originalen Bootsführerschein und die VHF Lizenz sowie eine bestätigte Passagierliste vorlegen und die Kaution oder, im Fall von Verfügbarkeit, die entsprechende Versicherung zahlen. Sollten Sie mit dem Auto angereist sein, werden die Mitarbeiter der Basis Ihnen helfen, einen Parkplatz zu finden.
EinBootung
Wenn Sie alle Formalitäten im Büro erledigt haben, sind Sie bereit zum Einchecken. Bei der Übergabe überprüfen Sie gemeinsam mit dem Personal der Basis das Inventar und die Ausstattung des gepachteten Bootes. Überprüfen sie das Boot und die Ausstattung mit Sorgfalt, um Schwierigkeiten nach der Abreise entgegen zu wirken. Wenn alles in Ordnung ist, unterschreiben beide Parteien die Inventarliste und Sie sind bereit die Segel zu setzen. Für die Dauer der Pachtzeit haben Sie eine Kontaktnummer für technische Unterstützung und eventuell notwendige Eingriffe. Jeder Schaden oder Mangel muss unverzüglich an die Basis gemeldet werden.
AusBootung
Vergessen Sie nicht, vor der Ausbootung die Wasser- und Treibstofftanks zu füllen. Es wird empfohlen am Freitag Nachmittag wieder in den Basis Standort einzulaufen. Der Check out wird am Freitag Nachmittag oder Samstag Morgen abgewickelt. Beim Check out werden Sie wieder anhand der Inventar Liste die Kontrolle durchführen. Das Boot sollte sich in dem selben Zustand befinden, wie bei der Übernahme. Im Fall von Schäden oder anderen in dem Pachtzeitraum aufgetretenen Problemen ist es sehr wichtig, diese auf der Inventarliste schriftlich festzuhalten. Schließlich wird diese wieder von beiden Parteien unterschrieben.