CHARTERBEDINGUNGEN (VER)

2015.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  EINLEITUNG

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Tehnomont d.d. und des Gastes, betreffend die Bootsvermietung für mehrtägige Kreuzfahrten zum Zwecke der Abwicklung derTouristischen und wirtschaftlichen Leistungen (nachstehend: Leistungen).

1.  PREIS, KAUTION UND MIETKOSTEN ÜBER DIE UNTERKUNFT KAPAZITÄTEN AUF DEM BOOT

Der Chartervertrag wird zwischen TEHNOMONT D.D. (nachstehend: MARINA) als Eigentümer des Mietsgegenstandes, einerseits und dem Kunden (Mieter), anderseits, geschlossen, aber er kann auch durch einen Vermittler geschlossen werden und zwar in seinem Namen und für Rechnung der Marina als Leistungsanbieter.

Der Chartervertrag wird durch die Zahlung des gesamten Mietsbetrages gültig. Der Mietsbetrages schliesst die Bootnutzung ein. Der Mieter ist verpflichtet die Miete wie folgt zu bezahlen: 

-  50% der Miete über die Unterkunft Kapazitäten (Anzahlung) bei der Reservierung für einen bestimmten Zeitraum,

-  50% der Miete über die Unterkunft Kapazitäten spätestens vier Wochen vor Anfang des Mietszeitraums.

Die Zahlung erfolgt nach der Reservierungsbestätigung, die MARINA dem Mieter  oder dem Vermittler gleich nach der Reservierungsanfrage und der Bestätigung, dass das gewünschte Boot in dem gewünschten Termin zur Verfügung steht, schickt. Um die Reservierung endgültig zu bestätigen, muss der Mieter oder Vermittler innerhalb von 3 Tagen vom Tag der Reservierungsbestätigung, die Anzahlung bezahlen und den Zahlungsnachweis (per Fax oder E-Mail) schicken. Der Zahlungsnachweis des ganzen Betrages wird gleicherweise zugestellt. Falls der Mieter oder Vermittler in der vereinbarten Zeit die Anzahlung nicht bezahlt, wird die Reservierung storniert.

MARINA behält sich das Recht vor, die Reservierungsbestätigung 4 Tage, nachdem diese sie bestätigt hat, zu stornieren. In dem Fall wird MARINA dem Mieter  oder Vermittler unverzüglich und in vollem Betrag die ganze Summe unmittelbar oder durch den Vermittler zurückzahlen.

Der Treibstoff und die Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten. Das Boot wird mit vollem Treibstoff - und Wassertank, dem Motor im guten Zustand, sauber und trocken und mit der Ausrüstung an ihrem ursprünglichen Platz, wo sie bei der Bootübergabe war, zurückgegeben. 

2.  KAUTION

Eine Kaution, festgesetzt durch die Preisliste für das bestimmte Boot, muss bei der Bootübergabe vom Mieter hinterlegt werden. Die Kaution wird in bar oder mit Kreditkarte /Visa, Dinars, Mastercard/ gezahlt. Sie wird den Gästen in vollem Betrag zurückgegeben, falls bei der Bootübergabe keine Schaden oder Fehler am Boot oder an der Ausrüstung festgestellt werden und falls im Bezug auf den Gast keine Forderungen einer dritten Person bestehen oder angekündigt werden, die im Zusammenhang mit der Bootnutzung sind. 

Im Falle vom Verlust oder Schaden an der Ausrüstung, an einzelnen Bootsteilen oder am Boot, behält MARINA den Betrag (einen Teil oder die ganze Kaution), der dem Wert der Reparatur, der Anschaffung und/oder dem Kauf der Ausrüstung oder des einzelnen Bootteiles entspricht. Falls es unmöglich ist, das Boot wegen der Schäden weiter zu vermieten, behält sich MARINA das Recht, den Betrag, der dem verloren gegangenen Gewinn entspricht, zu behalten. 

Die Gäste sind verantwortlich, das Boot rechtzeitig und an der im diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Stelle zurückzugeben. 

Im Falle der Verspätung der Rückgabe des Bootes sind die Gäste verpflichtet, dies der MARINA zu melden und sie über die Gründe und die vorgesehene Verspätungszeit zu benachrichtigen. Falls sie sich mit der Bootrückgabe verspäten oder es an einer anderen Stelle zurückgeben, haften die Gäste, dass es für jede Verspätung bis 3 Stunden den Betrag einer Tagesmiete und für jede Verspätung von über 3 Stunden die dreifache Tagesmiete bezahlen werden, wodurch der für die MARINA entstandene Schaden wegen des nicht zur Verfügung stehenden Bootes, ersetzt sein wird. Falls es zur Verspätung bei der Bootrückgabe wegen sehr schlechten Wetterbedingungen gekommen ist, wird den Gästen von der MARINA die normale Miete erhöht um 50% zzgl. Mehrwertsteuer von 22 % übereinstimmend verrechnet. Die Anmeldung der Verspätung an die MARINA, verursacht durch die sehr schlechten Wetterbedingungen, muss im Bordbuch eingetragen werden.

3.  MIETKOSTEN über die Unterkunft Kapazitäten

Nach der Bootsübergabe werden alle Kosten des täglichen Ankerplatzes in Häfen oder in anderen MARINEN, Treibstoff-, Öl-, Wasser-, Reinigungskosten und alle anderen Sachen, sowie die Beseitigung von Schäden oder Fehlern, die vorkommen können während das Boot unter der Haftung der Gäste ist, und nicht das Ergebnis gewöhnlicher Bootsnutzung sind, werden von Gästen getragen, unter der Bedingung, dass sie vorher mit der MARINA vereinbart haben, dass die nötigen Reparaturen technisch gerechtfertigt sind. 

Im Falle von Schäden und Fehler, die durch gewöhnliche Bootabnutzung entstanden sind, wird der Gast für die Bootreparatur zuerst die Zustimmung der MARINA bezüglich des Preises und der technischen Rechtfertigung der Reparatur einholen und dann wird er eine entsprechende Rechnung einholen, auf Grund welcher er seine Forderungen von der MARINA nach Ablauf der Mietzeit über die Unterkunft Kapazitäten zurückerstattet bekommt.

4.  STORNIERUNG über die Unterkunft Kapazitäten

Falls der Mieter aus irgendeinem Grund das reservierte und gemietete Boot nicht nutzen kann, und dabei die Reservierung storniert, darf er jemanden finden, der seine Verpflichtungen und Rechte in Vereinbarung mit MARINA übernehmen kann. Falls der Mieter niemanden findet, behält MARINA vor:

-  30 % des Mietpreises für die Stornierung 3 Monate vor Anfang der Mietzeit über die Unterkunft Kapazitäten,

-  50 % des Mietpreises für die Stornierung 2 Monate vor Anfang der Mietzeit über die Unterkunft Kapazitäten,

-  100 % des Mietpreises für die Stornierung 3 Wochen vor Anfang der Mietzeit über die Unterkunft Kapazitäten.

5.  HAFTUNG DES MIETERS

Für die durch Handlungen und Versäumnisse des Gastes verursachten Schäden, für welche die MARINA einer dritten Person haftet, ist der Gast verpflichtet, diese in vollem Betrag an die MARINA zu zahlen, unabhängig davon ob es sich um materielle und/oder juristische Kosten handelt, die aus solchen Handlungen oder Versäumnissen hervorgekommen sind. Die Gäste sind insbesondere für das Boot verantwortlich, falls es von einem Staatsorgan wegen unverantwortlichen oder gesetzwidrigen Handlungen bei der Bootsnutzung, während der Mietzeit, beschlagnahmt wird. 

6.  ÜBERGABE / RÜCKNAHME

Die Bootsübergabe erfolgt samstags um 18 Uhr und die Rückgabe samstags um 9 Uhr (jede weitere an gefangene Stunde beträgt EUR 100), und die Rückkehr in die MARINA ist spätestens am Abend vor der Abmeldung (bis 18 Uhr) zu erfolgen. Bei der Übergabe ist der Gast verpflichtet, den Nachweis für die Einzahlung des gesamten Mietbetrages vorzulegen. Die Nutzung der Unterkunft auf dem Boot beginnt mit der Bootsübergabe. Das Boot wird im fehlerfreien Zustand und bereit für die Fahrt übergeben. Falls die MARINA aus irgendeinem Grund den Gästen das Boot an der vereinbarten Stelle und zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung stellt, können die Gäste die Rückgabe der Miete für die Tage verlangen, an denen sie nicht über das Boot verfügen konnten. Die vereinbarte Mietzeit kann von den Gästen für so viele Tage verlängert werden, wie viel die Verspätung der Übergabe seitens der MARINA betrug, natürlich erst nach einer Absprache mit MARINA. Falls die MARINA nach Ablauf von 24 Stunden von dem Übergabezeitpunkt das Boot nicht an der vereinbarten Stelle zur Verfügung stellen kann oder kein ähnliches oder besseres Boot zur Verfügung stellt, haben die Gäste das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Mietsbetrag zu verlangen oder den Mietvertrag für die Tage, an denen sie das Boot nicht nutzen konnten, zu verlängern. Ein anderes Recht für den Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.  REKLAMATIONEN

Die Gäste sind verpflichtet den Bootzustand und die Ausrüstung nach dem Inventarverzeichnis zu überprüfen, und alle eventuellen Bemerkungen müssen vor dem Ablegen gemacht werden.

Mängel und Schäden am Boot und/oder an der Ausrüstung, die nicht bei der Übergabe bemerkt wurden, geben dem Gast kein Recht auf die Mietsverminderung.

MARINA wird nur die Reklamationen berücksichtigen, die schriftlich bei der Bootrückgabe eingereicht werden und die persönlich vom MARINA - Vertreter unterschrieben werden.

8.  VERSICHERUNG

Die Versicherung ist durch die Konditionen der Versicherungsgesellschaft, bei der das Boot der MARINA versichert ist, festgestellt. 

Die Konditionen, unter denen das Boot versichert ist, sind ein Bestandteil dieser Bedingungen, die dem Gast bei der Übernahme übergeben werden.

Der durch die Versicherung gedeckter Schaden, der auch der Versicherungspolice entspricht, aber nicht gleich der MARINA angemeldet wurde, wird nicht anerkannt.

Im oben erwähnten Fall ist der Gast persönlich für den Schaden verantwortlich, den er nicht gleich oder zu spät angemeldet hat.

Die Segel unterliegen nicht der Versicherung. Die Kosten für die Segel werden in jedem Fall vom Gast getragen, ausser wenn es zur Segelbeschädigung durch den natürlichen Verbrauch oder wegen eines Mastbruchs gekommen ist. Die Gäste müssen täglich den Öl- und Wasserstand im Motor überprüfen. Der durch den Wasser- oder Ölmangel im Motor entstandene Schaden wird nicht von der Versicherung gedeckt und wird übereinstimmend von den Gästen getragen.

Die Bootsbesatzung und ihr persönliches Gepäck (persönliches Vermögen) werden nicht von der MARINA versichert. 

9.  FÜHRERSCHEIN

Nur der Gast ist berechtigt das Boot zu führen und erklärt, dass er einen gültigen Führerschein für Schiffsführung hat (der Führerschein wird dem Vermittler vorgezeigt und der MARINA bei der Reservierungsbestätigung, oder spätestens bei der Übergabe vorgelegt).

10.SCHIFFSFÜHRUNG

Der Gast verpflichtet sich und erklärt, dass er das Boot im kroatischen Territorialgewässern führen wird, unter Ausschluss etwaiger Absprache mit der MARINA,  und dass er das Boot nicht untermieten oder einer anderen Person leihen wird, dass er an keiner Regatta oder an keinem Wettbewerb teilnehmen wird, dass er das Boot zu keinem wirtschaftlichen Zweck, zum professionellen Fischfang, zur Segelschule o.ä. gebrauchen wird, dass er nicht betrunken oder unter Drogen fahren wird, dass am Bord nicht mehr Personen als vorgesehen sein werden, dass er nur unter sicheren Wetterbedingungen und bei guter Sicht fahren wird. Die Gäste müssen täglich die Wettervorhersage verfolgen. 

Falls der Gast sich mit der MARINA zur Schiffsführung außerhalb des kroatischen Territorialgewässers vorher vereinbart hat, ist er verpflichtet, sich auf eigene Kosten eine entsprechende Genehmigung zu verschaffen.

Der Gast verpflichtet sich die Zollvorschriften und -regeln, wie auch andere Vorschriften und Regeln zu beachten, nicht gegen Entgelt Waren und Personen zu transportieren, in Zonen, die nicht für die Schiffsführung erlaubt sind zu fahren, regelmässig das Bordbuch zu führen und es nach der Rückgabe am Boot zu lassen, das Boot, dessen Inventar und Ausrüstung sorgfältig zu handhaben, und kein anderes Boot ins Schlepp zu nehmen. Die Gäste verpflichten sich alle Massnahmen zu unternehmen, um dem Schleppen des gemieteten Bootes auszuweichen. Falls zu einer solchen Situation kommt, soll der Preis mit dem Schiffskapitän besprochen werden, bevor das Boot geschleppt wird. MARINA muss sofort über den Bootschaden benachrichtigt werden. 

Die Gäste müssen die Gesetze der Republik Kroatien beachten, und dürfen besonders die Fischfang- und Unterwasserfischfanggesetze nicht verletzen. Ausserdem ist es verboten, archäologisch wertvolle Gegenstände zu entwenden oder zu behalten. Falls gegen die Gesetze verstossen wird, wird der Vertrag aufgelöst, und MARINA trägt keine Verantwortung mehr, wobei der Gast dann vor den Staatsorganen die volle Verantwortung trägt.

Im Falle eines Unfalls oder einer Havarie ist der Gast verpflichtet, die Ereignisse schriftlich festzuhalten, und vom Hafenkapitän, einem Arzt oder vom anderen zuständigen Amt eine Bescheinigung zu beantragen.

Der Gast muss sofort die MARINA über die Havarie benachrichtigen und das Ereignis unverzüglich dem nächsten Hafenamt melden, wobei eine bescheinigte Kopie der Schadenanmeldung zu beantragen ist.

Eine Beschädigung am Unterwasserteil des Bootes zieht eine Überprüfung mit sich, die zu Lasten des Gastes gemacht wird.

Der Gast muss das nächste Polizeiamt und die MARINA benachrichtigen, wenn das Boot gestohlen wurde, nicht mehr funktionstüchtig ist, entzogen, beschlagnahmt, oder wenn ein Fahrverbot von einem Staatsorgan oder einer dritten Person verhängt wurde und eine Kopie des Protokolls anfordern. 

Falls die in diesem Artikel angeführten Bestimmungen nicht eingehalten werden, ist dafür der Gast persönlich der MARINA verantwortlich und übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen. 

Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel u.ä.) sind an Bord nur nach Absprache erlaubt.

Gemäss den Wetterbedingungen ist der Gast verpflichtet, die Segel rechtzeitig zu streichen, und darf nicht erlauben, dass das Boot unter grösseren Belastung der Segel fährt, als ein angenehmes Segeln ohne übermässigen Belastung und Druck der Taue und Segel.

Der Gast verpflichtet sich, in keinem nicht genau bekannten Gebiet zu fahren, hinsichtlich der Karten über die er verfügt, oder bevor er die Karten eines bestimmten Gebietes oder anderes wichtiges Material das er zur Verfügung hat,  nicht genau studiert hat, dass er nachts mit dem Boot nicht ohne alle eingeschalteten Navigationslichter und ohne entsprechende Beobachtung vom Deck aus fahren wird. Bei der Übernahme sind die Gäste verpflichtet die MARINA über die ungefähre Segelroute zu benachrichtigen (Itinerar).

Der Gast wird den Hafen oder den Ankerplatz nicht verlassen, falls die Windstärke mehr als 23 Knoten beträgt oder zu erwarten ist, das Hafenamt die Fahrt verboten hat, oder das Boot defekt ist. 

Der Gast wird den Hafen oder den Ankerplatz nicht verlassen, solange der Schaden an vitalen Bootteilen wie z.B. Motor, Segel, Taue, Pumpe, Ankerwinde, Navigationslichter, Kompass, Sicherheitsausrüstung u.ä. repariert wird, oder falls einer von den oben erwähnten Teilen defekt ist. 

Der Gast wird den Hafen oder den Ankerplatz nicht verlassen, ohne genug Treibstoff im Tank oder wenn allgemein die Wetterbedingungen, das Boot- oder der Besatzungszustand unsicher oder zweifelhaft sind. 

Der Gast ist verpflichtet den Öl- und Wasserstand im Motor zu überprüfen, sowie die Pumpe täglich zu kontrollieren. 

11. FÄHIGKEITSPRÜFUNG

Die MARINA (oder ihr Vertreter) kann vom Gast aus dem Punkt 9 verlangen, seine Befähigung zur Bootsführung zu beweisen und dies am Meer, mit einem Vertreter der MARINA am Boot bei der Überprüfung, zu demonstrieren. 

Falls nach Meinung des Vertreters die Fähigkeiten des Gastes ungenügend sind, kann die MARINA den Vertrag mit ihm kündigen, ohne die Verpflichtung irgendeinen Betrag oder Schadenersatz zu zahlen, oder eine Person, die zur Bootführung befähigt ist und die sowohl für die Gäste als auch für die MARINA annehmbar wird, zu bestimmen.

Die Kosten des im vorigen Absatz Erwähnten werden vom Gast aus dem Punkt 9 getragen und zwar für so viele Tage, die für die Sicherheit des Bootes oder seiner Passagiere notwendig waren, und über die Anzahl der Tage entscheidet die MARINA.

Die Fähigkeitsprüfung zur Bootsführung ist Bestandteil des Zeitraums, für den die Unterkunft am Boot bezahlt ist. 

12. ENDBESTIMMUNGEN

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, mögliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag auf Verhandlungsbasis zu lösen versuchen. Falls dies nicht möglich ist, ist dafür das Gericht in Pazin zuständig und es unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien.  

 

 

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