CHARTERBEDINGUNGEN (NC)

2016.

                                                   

          1.EINFÜHRUNGSANMERKUNGEN

Sie gründen eine Vertragsbeziehung mit der NCP & Mare d.o.o. beim Kauf eines der Arrangements. Alles was in unserem Programm veröffentlicht wurde, ist für uns und für Sie eine Rechtsverpflichtung und ein Bestandteil dieses Vertrags. Nur diese Bedingungen sind der Grund für die Erledigung eventueller entstandener Streitigkeiten zwischen uns. Deswegen bitten wir Sie, sie sorgfältig zu lesen.

          2.BUCHUNG UND ZAHLUNG

Sie können das Boot durch E-Mail, Telefon, Fax oder direkt buchen. Die gemieteten Boote mit gesamter Ausrüstung dürfen nur nach der geregelten Zahlung (50% bei der Buchung, und den Rest spätestens 4 Wochen vor dem Mietbeginn) benutzt werden. Der Benutzer ist verpflichtet, das Verzeichnis mit Namen und Adressen der Besatzungsmitglieder 4 Wochen vor dem Mietbeginn dem Vermieter zuzustellen.

          3.MIETE

Die Miete schliesst die Gebühr fürs Boot, das nach der offiziellen Preis- und Inventarliste von der NCP & Mare d.o.o. ausgestattet worden ist, ein. Die Miete schliesst nicht andere Kosten, wie z.B. Essen, Treibstoff oder eine Anlegestelle in Marinas ein. Das Boot wird dem Benutzer mit vollem Tank des Wassers und des Treibstoffs, im regelrechten und sauberen Zustand übergeben werden; in diesem Zustand muss das Boot zurückgegeben werden.

          4.DER RÜCKTRITT AUS DER MIETE

Wenn der Benutzer aus irgendwelchem Grund mit der Bootsmiete nicht anfangen kann, ist er frei, eine Person zu finden, die seine Rechte und Verpflichtungen mit der Zustimmung vom Vermieter übernimmt. Wenn der Mieter keine Ersatzperson findet, behält der Vermieter:

30% der Miete für den Rücktritt 2 Monate vor dem Mietbeginn

50% der Miete für den Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Mietbeginn

100% der Miete für den Rücktritt bis 2 Wochen vor dem Mietbeginn bei.

 

5.KAUTION

Nach der Bootsübernahme wird die Kaution (der Betrag wird in der Preisliste für jedes Boot angegeben) in Bargeld oder mit der Kreditkarte hintergelegt. Die ganze Kaution wird nach dem Check-Out des Bootes an der vereinbarten Stelle und in der vereinbarten Zeit, mit der zugehörigen Ausstattung zurückgegeben, und auch wenn es keine Beschädigungen auf dem Boot gibt.

         6.VERSICHERUNG

Jedes Boot hat Kasko- und Pflichtversicherung für die Passagiere. Wenn das Boot beschädigt wird, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten bis zur Höhe der Kaution zu bezahlen. Die Reparaturkosten, die die Kautionshöhe überschreiten, werden von der Versicherungsanstalt bezahlt. Im Falle schwerer Fahrlässigkeit, der Nichteinhaltung der Seegetze und anderer Verordnungen oder unangemeldeter Schäden bezahlt der Mieter alle Kosten.

Das persönliche Eigentum des Skippers und der Besatzungsmitglieder wird nicht versichert – deswegen wird eine Versicherung im persönlichen Arrangement empfohlen.

 

          7.DIE ÜBERGABE DES BOOTES

Die Übergabe des Bootes:  SAMSTAG ab 18:00 Uhr

Die Rückgabe des Bootes:  SAMSTAG bis 09:00 Uhr

Nur die komplett ausgestatteten Boote mit Treibstoff und im ordentlichen Zustand werden übergeben werden und der gleiche Zustand ist bei der Rückgabe obligatorisch. Die verborgenen Nachteile des Bootes oder seiner Ausrüstung, die dem Vermieter beim Check-In des Bootes nicht bekannt sein konnten, genauso wie die Nachteile, die eventuell nach der Übergabe entstehen, geben dem Benutzer kein Recht, den Mietpreis zu vermindern. Wenn eine weitere Fahrt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, oder wenn das Überschreiten des Termins unvermeidlich ist, muss der Leiter der Base wegen der Hinweise angerufen werden. Beim Überschreiten des Termins wegen schlechten Wetters bezahlt der Benutzer alle Kosten, die daraus für den Vermieter entstehen. Deswegen wird ein sicheres Planen der Route empfohlen. Der Benutzer ist verpflichtet, das Boot auf die vereinbarte Stelle und in der vereinbarten Zeit zurückzugeben. Wenn er sich bei der Rückgabe des Bootes verspätet, bürgt der Benutzer, dass er für jede Verspätung bis 3 Stunden den Betrag der täglichen Miete bezahen wird, und für jede Verspätung über 3 Stunden wird er dreifache Tagesmiete bezahlen, mit zusätzlichen Kosten, die für den Vermieter wegen der verspäteten Rückgabe des Bootes entstanden. Die Verspätung kann nur im Fall einer höheren Gewalt entschuldigt sein, worüber der Benutzer gleich den Vermieter benachrichtigen muss.

        8.DIE VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

Der Vermieter ist verpflichtet, das Boot auf der vereinbarten Stelle und in der vereinbarten Zeit im fehlerfreien Zustand zu übergeben. Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, das reservierte Boot zur Verfügung zu stellen, kann er ein anderes Boot vorbereiten, wenigstens das gleiche oder bessere Boot für den Preis des vereinbarten Bootes oder ein kleineres Boot mit der Rückgabe des Preisunterschieds, einschliesslich der eventuellen Zahlung für die Unterkunft während der Wartezeit aufs Boot, bis zur Höhe des vereinbarten Preises fürs Boot für denselben Zeitraum. Wenn dem Klienten nach 24 Stunden kein angemessenes Boot angeboten wurde, kann er den Vertrag über die Bootsmiete kündigen, wobei ihm der Vermieter den gesamten bezahlten Betrag zurückgibt. Irgendwelches anderes Entschädigungsrecht ist ausgeschlossen.

          9.DIE VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTUNG DES MIETERS

Die Bootsbenutzer müssen mit dem Boot sorgfältig umgehen und alle Vorschriften befolgen. Der Benutzer muss einen entsprechenden Führerschein für die Bootssteuerung haben. Wenn der Vermieter zum Schluss kommt, dass der Bootsleiter weder entsprechende Kenntnis noch Gewandtheit hat, wird er eine Möglichkeit haben, zusammen mit der Miete des Skippers auch nötige Kenntnis zu bekommen, oder der Leiter der Base wird ihm einen Skipper für die ganze vereinbarte Miete mit einem Benutzerszuschlag geben. Wenn der Benutzer nicht selbstständig die Funktion des Bootsleiters haben will, ernennt er einen Leiter vor dem Beginn der Miete. Dieser Leiter und der Mieter sind zum Vermieter mitverantwortlich. Für alle Folgen in Beziehung mit der Übergabe des Bootesführens an die unbevollmächtigten Personen ist der Benutzer verantwortlich. Der Benutzer ist verpflichtet, das Boot weder in der Untermiete, noch an die andere Person zu geben; er wird dieses Boot auch nicht zum komerziellen Zweck oder für den professionellen Fischfang benutzen. Er ist verpflichtet, in der Nacht nur beim sicheren Wetter zu segeln, nicht ausser kroatischen Territorialgewässern zu segeln und auch die Zoll- und andere Vorschriften zu befolgen. Der Benutzer ist verpflichtet, das Schiffstagebuch korrekt zu führen und sorgfältig mit dem Boot, Inventar und der Ausrüstung umzugehen. Der Benutzer ist verpflichtet, jeden Tag das Öl- und Wasserniveau im Motor zu prüfen. Die Schäden, die wegen des Öl- und Wassermangels im Motor entstehen, sind nicht versichert, und sie gehen zum Lasten des Benutzers. Bei grösseren Havarien, genauso wie bei der Teilnahme anderer Boote, muss der Fall der Hafenverwaltung angemeldet werden und ein Protokoll (unterschrieben von beiden Seiten) für die Versicherungsanstalt muss zusammengesetzt werden. Der Vermieter muss auch darüber benachrichtigt werden. Wenn der Benutzer die Pflichten nach den angegebenen Hinweisungen erfüllt, geht der entstandene Schaden zu seinen Lasten.

Durch seine Unterschrift auf der Check – In Liste bestätigt der Benutzer den Empfang des Bootes im Zustand, der in der Check-in Liste registriert worden ist – sowohl des Űberwasser- als auch Unterwasserteils des Bootes.

          10.REKLAMATIONEN

Der Vermieter nimmt in Betracht nur diejenigen Reklamationen, die in der schriftlichen Form bei der Rückgabe des Bootes vorgebracht wurden und die vom Benutzer und Vermieter unterschrieben wurden.

          11.ZUSTÄNDIGKEIT

Im Fall des Misverständnisses oder Streitfalls wird eine ruhige Lösung gesucht werden. Wenn die Stretfälle nicht auf diese Weise erledigt sein können, ist dafür das Gericht im Sitz des Vermieters zuständig.                   

 

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