CHARTERBEDINGUNGEN (JY)

2016.

Allgemeine Bedingungen der Bootsmiete

JADRANKA yachting d.o.o. (im weiterem Text: JY) garantiert die technische Korrektheit und den guten Zustand der Boote.

Die Person, die die Buchung bestätigt hat, bzw. die die Anzahlung bezahlt hat (im weiterem Text: Klient), realisiert die Rechtsbeziehungen mit JY, und zugleich bestätigt, dass sie einverstanden mit allgemeinen Mietebedingungen ist. Alles, was unter allgemeinen Bedingungen steht, stellt eine Rechtsverpflichtung dar, nicht nur für den Klient, sondern auch für JY.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Yachtpreise sind im Euro, laut gültiger Preisliste von JY.

Die pubblizierten Preise schliessen einen technisch guten Zustand des Bootes, ein sauberes Boot, voll getankt, Benutzung des Bootes und allen Einrichtungen, die obligatorische und Kasko-Versicherung des Bootes, die Unfallversicherung für die Crew, den Liegeplatz in Charterbasis, die kroatische Schiffahrterlaubnis, die Konzessiongenehmigung des Bootes...

Die pubblizierten Preise decken nicht die Kosten der Marine während der Miete, die Hafentaxen, die Kostentanken, den Parkplatz und die Gesundheitsversicherung der Crew.

Der Klient zahlt eine Anzahlung im Betrag von 50% der ganzen Mietesumme ein, und damit bestätigt man die Buchung des Bootes. Den Rest der Summe, zahlt man am spätestens 4 Wochen vor Anfang der Bootsmiete ein. Das gebuchte Boot kann man erst dann übernehmen, wenn alle Kosten ordentlich bezahlt sind.

Änderungen und Mieteabsage

Im Falle dass der Klient die Mietebedingungen ändern möchte, muss man das schriftlich machen (per e-mail, per Fax oder per Post).

Der Tag, am welchem JY die schriftliche Information über die Mieteabsage bekommen hat, stellt den Grund für die Abrechnung der Absagekosten und das erfolgt auf folgende Weise:

- für eine Absage 2 Monate vor Anfang der Miete, berechnet JY 30% von der gesamten Mietesumme. Den Rest des Geldes wir auf Kosten des Empfängers dem Klient zurückgegeben.

- für eine Absage bis einem Monat vor Anfang der Miete, JY berechnet 50% von der gesamten Mietepreises.

- für eine Absage innerhalb eines Monats vor Anfang der Miete, JY berechnet 100% von der gesamten Mietepreises.

- für eine Absage nach dem Bootsübernehmen, JY nimmt 100% der gesamten Summe und alle Kosten, die die Absage verursachen kann, trägt der Klient.

Im Falle, dass der Klient, der die Absage macht, einen neuen Nutzniesser der gleichen Buchung findet, der bereit ist, alle Rechte und Verpflichtungen auf sich zu nehmen, JY berechnet nur die Kosten, die durch den Ersatz verursacht wurden.

Im Falle, dass man wegen der objektiven Grunde die Absage macht (Tod in der Familie, schwerer Unfall), der schon bezahlte Betrag bekommt er nicht zurück, sondern JY wird ihm das Boot im ersten freien Termin oder in der nächten Saison zur Verfügung geben.

JY hat keine Verantwortung im Falle der Änderungen und im Falle der nicht realisierten Leistungen oder eines Teils der Leistungen, die durch eine höhere Gewalt verursacht wurden (Krieg, Störungen, terroristische Aktionen, Unwetter, Interventionen der Macht usw.)

Bootsübernehmen (CHECK IN)

JY ist verpflichtet, dem Klient das Boot im technisch gutem Zustand, komplett ausgestattet und voll getankt, sauber und ordentlich, bereit für die Schiffahrt, nach 17.30 Uhr am ersten Mietetag zu übergeben.

Während des Bootübernehmens, ist der Klient verpflichtet, dem Vertreter von JY den beglaubigten Voucher zu geben, auf dem sieht man, dass der gesamte Mietebetrag bezahlt wurde.

Der Klient zahlt bei JY die obligatorische Kaution als Garantie, dass alle mögliche Verluste und Schaden, die während der Miete entstehen können, ersetzt werden, auch im Falle wenn diese keine Versicherungspolizze haben. Die Kaution zahlt man im Bar oder mit «bianco Slip» mit Abdruck der Kreditkarte des Klients, oder mit dem Post-Apparat, mit dem automatisch eine Vorautorisierung gemacht wird.

Die Kaution wird dem Klient im ganzen zurückgegeben, nachdem der Vertreter von JY feststellt, dass das Boot zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort, im gereinigtem Zustand, voll getankt, unbeschädigt und ohne Forderungen einer dritten Person im Bezug auf den Klient und die sich auf die Benutzung des gebuchten Bootes beziehen, zurückgegeben wurde. Im Falle eines Missgeschicks, bzw. der Beschädigung des Bootes und/oder der Ausstattung, und im Falle des Verlustes eines oder mehreren Teiles, der Klient trägt alle Kosten. JY nimmt den Betrag der Kaution, der dem Wert der Reparatur, des Erwerbs und/oder dem Kauf der Ausstattung oder eines Teils des Boots entspricht. Falls das Boot wegen der Beschädigung /Verlust des Bootes oder Ausstattung nicht mehr zu mieten ist, JY wird den Teil der Kaution behalten, der dem verlorenen Gewinn entspricht. Die Kaution ist obligatorisch auch wenn das Boot mit dem Skipper (der von JY angagiert wurde) gemietet wird.

Im Falle dass der Klient ohne einer vorgängigen Ankündigung, das Boot nach dem Ablauf der 48 Stunden von der vereinbarten Zeit des Übernehmens nicht übernimmt, JY ist berechtigt, den Mietevertrag zu brechen, und der Klient hat kein Recht auf Entschädigung. Wenn aus irgendwelchem Grund JY nicht im Zustand ist, das gebuchte Boot zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Klient zu geben, JY bekommt eine Frist bis zu 24 Stunden, dem Klient ein anderes Boot mit ähnlichen Charakteristiken zur Vefügung zu stellen. Im Falle, dass JY das nicht macht, der Klient hat das Recht, den Vertrag zu brechen und hat auch das Recht, alle bezahlte Kosten zurückzubekommen.

Im Falle, dass sich der Klient entscheidet, auf das Reserveboot zu warten, nach dem Ablauf der Frist, hat er das Recht, die Summe, die dem Wert der Miete für die Tagen entspricht, wenn er nicht das Boot zur Verfügung hatte. Die Verantwortung von JY für eine Summe, die grösser als der vereinbarte Mietepreis ist, wie auch jedes Recht des Klientes auf Entschädigung, kommt nicht in Frage. Im Moment des Bootübernehmens (check in), ist der Klient verpflichtet, den Boots – und Ausstattungszustand zu überprüfen wie auch das Inventar zu kontrollieren, in Übereinstimmung mit der Übergabeliste. Die eventullen Widersprüche werden vor der Reiseanfang schriftlich unterbreitet. die eventullen Fehler und Unvollständigkeiten des Boots und/oder Aussatattung, die JY im Moment der Bootsübergabe nich bekannt waren, wie auch die Unvollständigkeiten und Schäden, die nach der Bootsübergabe entsthen und die JY nicht voraussehen konnte, geben dem Klient kein Recht, die Preisverminderung zu fordern. Das Boot wird dem Klient mit allen gültigen Dokumenten (Erlaubnis, Anmeldung, Konzession...) gegeben, wie auch mit anderen Beilagen aus der Bootsmappe (Liste der Hafenämter, der Tankstellen...). Der Klient soll achtsam mit allen Mietspapieren umachten, und bei der Rückgabe die gleichen zurückgeben.

Bootsrückgabe (CHECK OUT)

Der Klient verpflichtet sich, das Boot zur vereinbarten Zeit, im vereinbarten Hafen, am spätestens bis 17.30 Uhr des vorletzten Mietetages, voll getankt, Schiffsfahrtbereit, bzw. Im gleichen Zustand zurückzugeben, wie man das Boot übernimmt hat. Die Bootsrückgabe (CHECK OUT) erfolgt am spätestens bis 09.00 Uhr am letzen Mietetag. Der Klient verpflichtet sich, vor der Rückgabe, die persönliche Sachen wegzunehmen, wie auch den Müll an der bestimmten Stelle zu deponieren. Im Falle dass während der Reise, die Fahrt aus irgendwelchem Grund nicht möglich ist und/oder das Überschreiten der vereinbarten Termins unvermeidlich ist, muss man JY und den Charterbasisleiter darüber informieren, so dass man weitere Hinweisse bekommen kann. Alles soll im Tagebuch des Boots geschrieben sein. Schlechte Wetterbedingungen können nicht die Ausrede für das Überschreiten des vereinbarten Termins sein. Beim Überschreiten des vereinbarten Termins wird vom Klient garantiert, dass er für jede Verspätung bis 12 Stunden, die zusätzlichen 2% vom Mietepreis für jede Stunde der Verspätung zahlen wird. Für eine Verspätung ab 12 Stunden und mehr zahlt der Klient die Tagesmiete für jeden weiteren Kalendertag. Alle Kosten, die während der Verspätung entstanden sind, trägt der Klient. Die Ausnahme von der Regel sind möglich, aber nur wenn es eine Verabredung zwischen Klient und JY gibt.

Bei der Bootsrückgabe im Hafen, der nicht als Bestimmungshafen vereinbart ist, zahlt der Klient alle Kosten die im Bootstransfer bis zum vereinbarten Bestimmungshafen inkludiert sind, die vereinbarte Verspätungstrafe wenn es dazu gekommen ist, wie auch alle Ersätze für Beschädigungen die ohne Versicherungspolizze sind, und die während des Transfers entstanden sind. Während der Bootsübergabe, folgt die Kontrolle des Bootszustands und der Ausstattung, und das Vergleich des Inventars und der Ausstattung mit der Inventarliste von der Seite des Vertreters von JY (CHECK OUT). Der Klient verpflichtet sich, die eventuellen Unvollständigkeiten und Beschädigungen beim Vertreter von JY anzumelden. Wenn es am Unterwasserteil des Bootes Beschädigungen gibt, oder gibt es Zweifel darüber, es ist notwendig, eine detaillierte Kontrolle des Bootes mit Hilfe der Taucher und des Kranes zu machen. JY entscheidet über die Weise, auf welche man die Kontrolle machen wir, und die Kosten trägt der Klient. Im Falle dass der Klient den Schaden oder den Verlust, die während der Bootsmiete entstanden sind zu verheimlichen versucht, ist er verpflichtet, eine Strafe im Betrag von 200 € JY zu zahlen, wie auch den Schaden zu ersetzen. JY berechnet die Tankenkosten, wie auch die Leistungen des Tankens, im Falle dass der Klient das Boot nicht vollgetankt zurückgibt, wir an der Check Liste steht, die der Klient im Moment der Bootsübergabe unterschreibt.

Pflichten des Klientes

Der Klient verpflichtet sich:

- am spätestens 1 Woche vor Anfang der Miete JY die Crewliste mit Namen, Nachnamen, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum, Typ und Nummer des Personaldokumentes zu geben, für den Skipper auch die gültige Schiffahrterlaubnis

- gültige Reisedokumenten zu haben. Die Kosten des Verlustes oder des Stehlens der Dokumenten während der Reise, trägt der Klient

- das Material am Boot zu lernen

- gewissenhaft und aufmerksam das Boot zu leiten, kein Alkohol und keine Narkotikum zu konsumieren

- das Boot im kroatischen Territorialgewässer zu benutzen. Falls der Klient das kroatische Territorialgewässer verlassen möchte, ist er verpflichtet, eine schriftliche Genehmigung zu bekommen

- nur bei der guten Sichtbarkeit und beim guten Wetter zu schiffen und die gefährliche

Gebiete zu vermeiden

- die Fahrt an gute Wetterumständen und an Fähigkeiten der Crew anzupassen, keine Belastungen des Mastes, Seiles und des Segels zu erlauben

- den Hafen nicht zu verlassen, im Falle dass das Boot oder Teil der Ausstattung nicht funktioniert

- den Hafen im Falle eines Fahrtverbots und im Falle einem Mangel an Brenstoff, nicht zu verlassen

- das Boot zu keinen wirtschaftlichen Zwecken, wie zum Beispiel Fischen, Segelschule usw. zu benutzen

- das Boot keiner dritten Person zu vermieten oder auszuleihen

- am Boot nur die Personen haben, die an der Crewliste angemeldet sind, d.h. nicht mehrere Personen als festgesetzt an Bord zu nehmen

- nicht an Wettbewerben und Regatten ohne Genehmigung von JY teilzunehmen

- kein anderes Boot abzuschleppen und die ähnliche Situationen zu vermeiden

- mit dem Brechen des Vertrags einverstanden zu sein, im Falle dass jemand von der Crew eine Regel und/oder Gesetz der Republik Kroatien verletzt und dass JY frei über das Boot verfügt, mit keinem Recht auf Entschädigung. JY wird keine Verantwortung bei der Staatsmacht haben, weil jede Verantwortung für die eventullen Verletzungen vor der Staatsmacht der Klient selbst trägt

- die Verantwortung auf sich zu nehmen und alle Schaden zu ersetzen, für die man festgestellt hat, dass sie durch Versäumnisse und Tätigkeiten des Klientes verursacht wurden und für die JY materiell und strafgesetzlich einer dritten Seite verantwortlich ist

- die Verantwortung des Klientes für alle Verletzungen der Schiffahrtregel und anderen Regeln die während der Miete verursacht wurden, enden nicht nach dem Ablauf der Miete

- bei Havarien oder Schäden unverzüglich JY zu informieren, wie auch eine Anzeige dem Hafenamt zu machen mit der Begläubigung vom Hafenkapitän oder Arzt

- im Falle einer Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung, die während der natürlichen Benutzung des Bootes/Austattung entstanden sind, JY gleich zu informieren. JY verpflichtet sich, die Beschädigung in 24 Stunden nach dem Empfang der Information, zu beseitigen. Wenn JY die Beschädigung in 24 Stunden beseitigt, har der Klient kein Recht auf Entschädigung. Alle Telefonnummer befinden sich auf Bootsdokumenten.

- jeden wegen der Nachlässigkeit entstandener Schaden, der keine Versicherungspolizze hat und für welchen JY einer dritten Person verantwortlich ist, JY im ganzen zu ersetzen

- im Falle des Bootsverschwindens oder fehlender Bootsausrüstung, der Unmöglichkeit mit dem Boot zu schiffen und im Falle der Wegnahme des Boots, der Pfändung oder des Verbots von der Seite der Staatsmacht oder der dritten Person, gleich die zuständige Macht und JY zu informieren und eine Kopie des Polizeiberichts zu fordern

- die Verantwortung im Falle einer Pfändung des Boots von der Seite der offiziellen Staatsmacht auf sich zu nehmen, und alles das wegen der nicht entsprechenden und illegalen Aktivitäten (Fischen, Herausnehmen der Antiquitäten vom Meeresgrund...), die man während der Bootsmiete gemacht hat

- für die Meeresverschmutzung während des Tankens und während der Mülldeponierung ausser der entsprechenden Stelle verantwortlich zu sein

- den Ölstand im Motor jeden Tag zu kontrollieren. Der Klient trägt die Verantwortung für Schaden, die wegen Ölmangel entstanden sind

- alles korrekt im Tagebuch des Boots zu notieren und es am Boot nach der Miete lassen

- Haustiere (Hunde, Katzen, Vogel...) nur mit der Zustimmung von JY am Boot zu nehmen. Haustiere sind am Bord nicht erlaubt. Die Ausnahme sind nur nach einer Verabredung möglich

Materielle und strafrechtliche Verantwortung trägt der Klient.

Pflichten des Bootskommandantes

Der Klient, der die Rolle des Bootskommandantes hat, soll die Grundsätze der guten Seemannschaft einhalten, wie auch die gültige Schiffahrterlaubnis und die Bestätigung der bestandenen Prüfung des Handhabens der Rundfunkstation VHF haben. Im Falle, dass der Klient alle diese Dokumente nicht hat, wird es verpflichtet, dass das Boot ein Mitglied der Crew leitet, der diese Dokumente hat. JY kann vom Klient fordern, dass er in der Anwesenheit des Vertreters von JY, während der Fahrt, die Seegeschicklichkeit demonstriert. Die Zeit der Demonstrierung ist in der Zeit der Miete inkludiert. Im Falle dass man feststellt, dass diese Person keine gültige Schiffahrterlaubnis und keine Seegeschicklichkeit besitzt, wird JY der Crew einen ofiziellen Skipper zuteilen. Wenn der Klient den Skipper nicht akzeptiert, JY hat das Recht, die Fahrt zu verbieten, den Vertrag zu brechen,

und im Ganzen die einbezahlte Miete zu behalten. Der Klient hat kein Recht auf Entschädigung.

Im Falle, dass der Klient im voraus sagt, dass er einen Skipper braucht, soll er darüber das Personal von JY bei der Anmeldung der Buchung informieren.

Versicherung des Boots

Das Boot ist gegen alle Schäden zu einer dritten Person und von der Verantwortung einer dritten Person (obligatorische Versicherung) versichert. Das Boot besitzt auch die Kasko-Versicherung im angemeldeten Wert für Risiko laut Versicherungpolizze. Die Kasko-Versicherung deckt die Schaden über der Kautionsumme, aber nicht Schaden, die wegen Unaufmerksamkeit oder absichtlich verursacht wurden.

JY ist nicht verantwortlich für den Verlust und/oder Beschädigung des Vermögens des Klientes oder der Crew und des fremden Vermögens am Boot, im Auro oder im Büro von JY. Mit der Bezahlung der Kaution und der Einwilligung der allgemeinen Bedingungen der Bootsmiete, der Klient verzichtet auf alle Forderungen für Entschädigung im Bezug auf JY und die an Verlust und/oder Beschädigung des personalen und/oder fremden Vermögens verbunden sind. Alle Beschädigungen und/oder Verluste soll man gleich JY anmelden. Bei einer grösseren Havarie oder Kollision mit anderen Schiffen, soll man gleich das Hafenamt informieren und die entsprechenden Dokumenten fordern, die man dann dem Versicherer geben muss. Es besteht die Möglichkeit, dass die Schaden, die mit einer Versicherungpolizze bedeckt sind, und die man nicht gleich JY oder dem Versicherer mitgeteilt hat, und für die man keine Dokumente hat, nicht anerkennt laut Bedingungen der Versicherung werden, und für diese Schaden ist im ganzen der Klient verantwortlich. Bei der Bootsbeschädigung, ist der Klient verpflichtet, die Kosten laut Bedingungen der Kasko- Versicherung zu tragen, nur in der Höhe der Kautionsumme. Alle Kosten der Beschädigung des Boots und/oder Ausstattung, trägt der Klient. Die Segel sind nicht versichert, und die Kosten der Segelbeschädigung trägt der Klient. Die Verantwortung des Klients kommt nur dann nicht in Frage, wenn es um die natürliche Benutzung des Segel geht, die durch Bruch des Mastes verursacht wurden. Die Motorbeschädigungen, die wegen Ölmangel verursacht wurden, sind nicht mit der Versicherung bedeckt und für alle diese Kosten, ist nur der Klient selbst verantwortlich.

Versicherung im Falle der Zahlungunmöglichkeit oder des Bankrotts von JY

Laut Gesetz über die touristische Tätigkeit (Volksblatt 6/96), im Falle der Zahlungunmöglichkeit oder Bankrotts von JY, die Klienten die im Moment am Boot sind und die Personen die bereits eine Anzahlung für die Miete bezahlt haben, sollen dringend den Versicherer kontaktieren, deren Namen sich im Pachtvertrag oder im einen anderen Dokument befindet.

Schaden, die während der Miete verursacht wurden

Alle Schaden und Mangel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war, und die nichts mit Amortisation des Boots zu tun haben, werden vom Klient selbst bezahlt. Vor der Reapratur soll der Klient sofort JY kontaktieren und eine Verabredung über die technische Berechtigung der Reparatur und über Weise der Bezahlung des Schadens realisieren. Alle Schaden und Mangel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war, und die mit Amortisation des Boots verbunden sind, werden von JY bezahlt. Vor der Reparatur, soll der Klient eine Verabredung über die technische Berechtigung der Reparatur realisieren. Der Klient bezahlt die Rechnung vor Ort und soll diese bei sich haben, so dass man ihm den gesamten Betrag bei der Bootsrückgabe zurückgeben kann. Der Klient soll JY über alle Brüche und Beschädigungen informieren. JY wird dem Klient dann erklären, auf welche Weise wird die Reparatur oder Austausch der Ausstattung erfolgen. Die nicht bevollmächtigten Reparaturen sind Kosten des Klientes.

Beschwerde

Jeder Klient hat das Recht, Beschwerde zu machen, wenn die bezahlten Leistungen unvollständig oder minderwertig waren. Der Klient hat das Recht auf Entschädigung, nur wenn er bie der Bootsrückgabe eine schriftliche Beschwerde einlegt. Die schriftliche Beschwerde soll von beiden Parteien untergeschrieben sein, vom Klient und von JY. Die zusätzliche und unvollständige Beschwerde werden von JY nicht in Betracht gezogen. JY ist verpflichtet, 14 Tagen nach dem Empfang der Beschwerde, eine schriftliche Lösung zu entwickeln. JY kann die Frist der Lösung der Beschwerde für max. 14 Tage aufschieben, wegen der Sammlung der Informationen und wegen der Überprüfung der Beschwerde bei den Personen, die direkt oder indirekt mit der Beschwerde zu tun haben. Der Klient verzichtet auf die Vermittlung einer anderen Person, der Arbitrage von UHPA, der Rechtseinrichtung oder auf die Publikation der Informationen in den Masmedien, bis JY eine Lösung bringt. Wenn der Klient gegensätzlich reagiert, wegen der Verletzung des Verfahrens, ohne Rücksicht auf die Begrüdung der Angaben des Klientes, der Klient verliert das Recht auf Entschädigung und JY hat das Recht den Schadenersatz zu fordern. Der grösste Ersatz pro Beschwerde kann den Betrag des reklamierten Teils der Leistungen erreichen, und kann die schon benutzten Leistungen wie auch den gesamten Betrag der Miete nicht umfassen. So schliesst man das Recht des Klientes auf den Ersatz des nicht materiellen Schadens aus.

Rechtsbedingungen

Wenn der Klient nicht mit der Lösung zufrieden ist, und wenn JY und der Klient keine friedliche Lösung finden können, hat der Klient das Recht auf die Rechtsarbitrage. Für solche Streite ist das Gericht in Zagreb zuständig, mit der Anwendung der Rechtsregel der Republik Kroatien. Jede Änderung deiser allgemeinen Bedingungen, wie auch jeder Zusatz ist nur in schriftlicher Form möglich.

 

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